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abtrennen
abmachen; abhängen (umgangssprachlich); abkuppeln (umgangssprachlich); entfernen; separieren (fachsprachlich); ablösen; trennen; loslösen; abszedieren; absondern; trennen von; sezernieren (fachsprachlich); lösen

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ab|tren|nen ['aptrɛnən], trennte ab, abgetrennt <tr.; hat:
durch Trennen von etwas entfernen [und es selbstständig für sich bestehen lassen]:
einen Knopf, Zettel abtrennen.
Syn.: ablösen, abmachen, abnehmen.

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ạb||tren|nen 〈V. tr.; hat
1. (los)lösen
2. ablösen, abschneiden
● Gebietsteile \abtrennen (aus einem Staatsverband) ausgliedern; ein Glied \abtrennen durch Gewalt od. operativ vom Körper lösen; etwas od. sich von etwas \abtrennen loslösen

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ạb|tren|nen <sw. V.; hat:
1.
a) (An-, Festgenähtes) von etw. trennen, lösen:
die Knöpfe, die Ärmel a.;
b) (an einer dafür vorgesehenen Stelle) von etw. loslösen:
die Quittung, den Kassenzettel [vom Block], eine Briefmarke vom Bogen a.;
c) (ein Körperglied, einen Körperteil) [gewaltsam] vom Körper trennen:
bei dem Unfall wurde ihm ein Bein abgetrennt.
2.
a) von jmdm., etw. räumlich trennen:
von der Truppe abgetrennt werden;
b) (einen Teil eines Raumes, Gebietes von dem anderen) trennen:
ein Vorhang trennt einen Teil des Raumes ab;
Ü einen Anklagepunkt von dem Hauptverfahren a. (Rechtsspr.; gesondert behandeln).

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ạb|tren|nen <sw. V.; hat: 1. a) (An-, Festgenähtes) von etw. trennen, lösen: die Knöpfe, die Ärmel a.; b) (an einer dafür vorgesehenen Stelle) von etw. loslösen: die Quittung, den Kassenzettel [vom Block], eine Briefmarke vom Bogen a.; c) (ein Körperglied, einen Körperteil) [gewaltsam] vom Körper trennen: bei dem Unfall wurde ihm ein Bein abgetrennt; Er hatte das Gefühl, als sei sein Kopf von seinem Körper abgetrennt worden (Ott, Haie 367). 2. a) von jmdm., etw. räumlich trennen: von der Truppe abgetrennt werden; warum man mich denn von allem, was zu mir gehörte, abgetrennt habe (Handke, Kaspar 93); b) (einen Teil eines Raumes, Gebietes von dem anderen) trennen: ein Vorhang trennt einen Teil des Raumes ab; Ü einen Anklagepunkt von dem Hauptverfahren a. (Rechtsspr.; gesondert behandeln).

Universal-Lexikon. 2012.