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ak|kor|die|ren 〈V. tr.; hat〉
1. vereinbaren
2. einen Lohnvertrag übernehmen
3. einen Akkord abschließen über
[<frz. accorder „in Einklang bringen“; → Akkord]
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ak|kor|die|ren <sw. V.; hat [frz. accorder, zu lat. cor (Gen.: cordis) = Herz, Verstand, Gestimmtheit]:
a) (österr., sonst veraltet) etw. vereinbaren, verabreden:
sie akkordierten Gewinnbeteiligung;
b) <a. + sich> (österr., sonst veraltet) sich mit jmdm. einigen:
ich akkordierte mich mit meinen Gläubigern;
c) (österr.) aufeinander abstimmen, gemeinsam festlegen.
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ak|kor|die|ren <sw. V.; hat [frz. accorder, zu lat. cor (Gen.: cordis) = Herz, Verstand, Gestimmtheit]: a) einen ↑Akkord (3 a) über etw. abschließen; etw. vereinbaren: Ehe er die Plantage verlässt, würde er mit seinen Leuten Gewinnbeteiligung a. (Jacob, Kaffee 270); b) <a. + sich> sich mit jmdm. einigen; einen Vergleich schließen: ich akkordierte mich mit meinen Gläubigern.
Universal-Lexikon. 2012.