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Bo|nus ['bo:nʊs], der; - und -ses, - und -se:1. zusätzlicher Gewinnanteil, Sondervergütung (z. B. bei Aktien):
einen Bonus ausschütten.
Syn.: ↑ Prämie.
2. etwas, was jmdm. als Vorteil, Vorsprung vor anderen angerechnet wird:
seine Auslandserfahrung verschaffte ihm einen Bonus bei der Bewerbung auf diesen Posten.
Zus.: Kanzlerbonus.
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1. zusätzlicher Gewinnanteil
2. Sondervergütung, z. B. an Groß- od. Dauerabnehmer als zusätzl. Rabatt
3. staatl. Beihilfe zu förderungswürdigen Geschäften (Export\Bonus)
4. 〈Schule〉 aufwertender Zuschlag auf Zensuren
5. sich günstig auswirkende Eigenschaft, Vorzug
● sein \Bonus ist eine gute Allgemeinbildung [lat., „gut“]
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Bo|nus , der; - u. Bonusses, - u. Bonusse, auch: Boni [engl. bonus, zu lat. bonus = gut]:
1.
a) (Kaufmannsspr.) Vergütung, Rabatt;
b) (Wirtsch.) Sondervergütung [bei Aktiengesellschaften];
c) etwas, was jmdm. als Vorteil, Vorsprung vor anderen angerechnet, was ihm bzw. ihr gutgeschrieben wird;
d) von der Kfz-Haftpflichtversicherung gewährter Schadenfreiheitsrabatt.
2. (Schule, Sport) zum Ausgleich für eine schlechtere Ausgangsposition gewährter Punktvorteil.
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Bonus
[lateinisch »gut«] der, - oder -ses/-se, auch ...ni,
1) allgemein: etwas, was jemandem gutgeschrieben, ihm als Vorteil vor anderen angerechnet wird; Gegensatz: Malus.
2) Börsenwesen: Sondervergütung, meist als Ausschüttung (Prämie) in der Bedienung von Wertpapieren; am häufigsten als Zusatz zur Dividende, um die Verteilung eines Sondergewinns zu betonen.
3) Versicherungswesen: a) Schadenversicherung: vertraglich festgelegte Beitragsermäßigung für schadenfrei verlaufende Verträge; b) Lebensversicherung: Form der Gewinnbeteiligung des Versicherungsnehmers an den Überschüssen des Versicherungsunternehmens. Die jährlich dem Versicherungsnehmer gutgebrachten Überschussanteile werden wie Einmalbeiträge zu einem neuen Versicherungsvertrag behandelt. Dadurch erhöht sich die Versicherungssumme kontinuierlich.
4) Wirtschaft: verschiedene, im Gegensatz zum Skonto nachträglich eingeräumte Vergütungen (z. B. Gutschriften, Preisnachlässe) an Kunden oder Mitarbeiter. Jahresbonus ist der einem Abnehmer vom Lieferanten auf den Gesamtumsatz des Jahres gewährte, nach der Umsatzhöhe und gelegentlich auch nach der Dauer der Geschäftsbeziehung gestaffelte Rabatt (Umsatzbonus, Mengen- oder Treuerabatt). Bonussparen bezeichnet verschiedene, von Banken angebotene Sparformen, bei denen am Ende der Laufzeit eines Sparvertrages (in der Regel Ratensparvertrag) auf das eingezahlte Kapital ein Zinsbonus gewährt wird. (Sparen)
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Bo|nus, der; - u. Bonusses, - u. Bonusse, auch: Boni [engl. bonus, zu lat. bonus = gut]: 1. a) (Kaufmannsspr.) Vergütung, Rabatt; b) von der Kfz-Haftpflichtversicherung gewährter Schadenfreiheitsrabatt; c) etwas, was jmdm. als Vorteil, Vorsprung vor anderen angerechnet, was ihm gutgeschrieben wird: ... zu den radikalen schiitischen Fundamentalisten, die ihm, dem weltlichen Führer, keinen großen B. einräumen werden (Weltwoche 17. 5. 84, 13); mit dem Rückenwind des B., den man diesem Amt nachsagt (MM 7. 3. 83, 21). 2. (Schulw., Sport) zum Ausgleich für eine schlechtere Ausgangsposition gewährter Punktvorteil.
Universal-Lexikon. 2012.