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Prämie
Zulage; Zuschuss; Zuschlag; Provision; Bonus; Beitragszahlung; Beitragsleistung

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Prä|mie ['prɛ:mi̯ə], die; -, -n:
1. [einmalige] zusätzliche Vergütung für eine bestimmte Leistung:
für besondere Leistungen eine Prämie erhalten.
Syn.: Bonus.
Zus.: Abschlussprämie, Geldprämie, Leistungsprämie, Treueprämie.
2. regelmäßig zu zahlender Betrag an eine Versicherung:
die Prämie seiner Lebensversicherung ist fällig.
Zus.: Versicherungsprämie.

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Prä|mie 〈[ -mjə] f. 19
1. Preis, Belohnung für gute Leistung (Buch\Prämie, Geld\Prämie)
2. Betrag, den der Versicherte der Versicherung regelmäßig zu zahlen hat (Versicherungs\Prämie)
● eine \Prämie aussetzen (auf etwas); eine \Prämie bekommen [<lat. praemium „Belohnung, Preis“]

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Prä|mie, die; -, -n [lat. praemia, als Fem. Sg. angesehener Neutr. Pl. von: praemium = Preis; Vorteil; Gewinn, eigtl. = vorweg Genommenes, zu: prae = vor(her) u. emere = nehmen]:
1.
a) [einmalige] zusätzliche Vergütung für eine bestimmte Leistung:
-n für etw. aussetzen;
b) Geldbetrag, der bei bestimmten Anlagen (2) von Banken, bestimmten [staatlichen] Institutionen o. Ä. [regelmäßig] ausgeschüttet wird:
lohnende Prämien bei Sparverträgen.
2. (Wirtsch.) Sondervergütung für die Arbeitsleistung, die über die festgesetzte Norm hinausgeht:
höhere -n [für etw.] fordern, bewilligen.
3. (bes. Versicherungsw.) Beitrag, den ein Versicherter für einen bestimmten Versicherungsschutz zahlt:
die P. für die Versicherung ist fällig, muss bezahlt werden.
4. zusätzlicher Gewinn im Lotto o. Ä.:
-n ausschütten, aus-, verlosen.

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Prämi|e
 
[von lateinisch praemium »Preis«, »Vorteil«, »Gewinn«] die, -/-n,  
 1) allgemein: zusätzliche Vergütung für eine bestimmte Leistung, Sondervergütung (z. B. Prämienlohn); auch: zusätzlicher Gewinn (im Lotto oder Ähnlichen).
 
 2) Börsenwesen: 1) das Reugeld beim Prämiengeschäft (Termingeschäfte); 2) der Optionspreis beim Optionsgeschäft; 3) die Differenz zwischen Substanz- und Kurswert beim Optionsschein.
 
 3) Marketing: Instrument der Verkaufsförderung. Beim Kauf bestimmter Produkte erhält der Käufer vom Hersteller als Prämie ein Präsent oder einen Gutschein zum Erwerb eines anderen Erzeugnisses zu einem günstigeren Preis als beim Kauf im Einzelhandel.
 
 4) Versicherungswesen: Versicherungsbeitrag, Beitrag, Preis für die Risikoübernahme (Gefahrtragung) durch den Versicherer. Zu diesem auch als Nettoprämie bezeichneten Preis können noch Zuschläge kommen (Kosten der Geschäftsführung, Rücklagen, Gewinn), weshalb dann von Bruttoprämie gesprochen wird. Man unterscheidet weiter Einmalprämien, d. h. die Abgeltung für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages und laufende Prämien (mit Erst- und Folgeprämien). Prämien werden in der Privatversicherung in der Regel auf Jahresbasis kalkuliert, gegen Zuschlag ist unterjährige Zahlweise möglich.
 

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Prä|mie, die; -, -n [lat. praemia, als Fem. Sg. angesehener Neutr. Pl. von: praemium = Preis; Vorteil; Gewinn, eigtl. = vorweg Genommenes, zu: prae = vor(her) u. emere = nehmen]: 1. a) [einmalige] zusätzliche Vergütung für eine bestimmte Leistung: er ... setzte -n für jedes erlegte Tier aus (Grzimek, Serengeti 296); b) Geldbetrag, der bei bestimmten Anlagen (2) von Banken, bestimmten [staatlichen] Institutionen o. Ä. [regelmäßig] ausgeschüttet wird: lohnende -n bei Sparverträgen. 2. (Wirtsch.) Sondervergütung für die Arbeitsleistung, die über die festgesetzte Norm hinausgeht: höhere, außerordentliche -n [für etw.] verlangen, fordern, versprechen, bewilligen; Statt eine P. für den Einzug in die zweite Runde zu kassieren (Kicker 82, 1981, 39). 3. (bes. Versicherungsw.) Beitrag, den ein Versicherter für einen bestimmten Versicherungsschutz zahlt: die P. für die Versicherung ist fällig, muss bezahlt werden; eine P. von 500 DM verlangen; die -n erhöhen; Statt um 20 Prozent dürfen die Kassen die -n für 1992 nur um rund 10 Prozent anheben (Tages Anzeiger 12. 11. 91, 1). 4. zusätzlicher Gewinn im Lotto o. Ä: -n ausschütten, aus-, verlosen.

Universal-Lexikon. 2012.