Akademik

Mensur
Men|sur 〈f. 20
1. Maß, Maßverhältnis
2. 〈Sp.〉
2.1 Abstand zweier Fechter voneinander
2.2 student. Zweikampf mit Säbel od. Degen
3. 〈Mus.〉
3.1 um 1250 festgelegtes Maß, das die Verhältnisse der Notenwerte zueinander bestimmt
3.2 das Verhältnis zw. den Maßen der einzelnen Musikinstrumente (z. B. Saitenlänge, Hals, Resonanzkörper bei Saiteninstrumenten)
4. 〈Chem.〉 Glasgefäß mit Maßeinteilung zum Abmessen von Flüssigkeiten
[<lat. mensura „das Messen, das Maß“; zu lat. metiri „messen, abmessen“]

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Men|sur [lat. mensura = Messen, Maß], die; -, -en: zylindrisches oder nach oben konisch verbreitertes Glasgefäß mit Eichstrich oder Graduierung (vgl. Messzylinder) zum groben Abmessen von Flüssigkeitsmengen.

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Men|sur, die; -, -en [lat. mensura = das Messen, das Maß, zu: metiri (2. Part.: mensum) = messen]:
1. (Fechten) Abstand der beiden Fechtenden:
eine weite M. einnehmen;
M. halten;
M. schließen, brechen (den Abstand verringern, vergrößern).
2. (Verbindungswesen) studentischer Zweikampf mit Schläger od. Säbel:
eine M. austragen, schlagen, auspauken.
3. (Musik)
a) Maß, das die Geltungsdauer der einzelnen Notenwerte untereinander bestimmt;
b) Maßverhältnis bei Musikinstrumenten (z. B. Anordnung der Löcher bei Blasinstrumenten).
4. (Chemie) Messzylinder.

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Mensur
 
[lateinisch mensura »das Messen«, »das Maß«] die, -/-en,  
 1) Chemie: Messzylinder.
 
 2) Musik: 1) in der Mensuralnotation die Geltungsdauer der einzelnen Notenwerte untereinander; 2) im Musikinstrumentenbau Bezeichnung für die den Klang, die Stimmung sowie die Spielweise bestimmenden Maßverhältnisse eines Instrumentes. Bei der Orgel und bei Blasinstrumenten das Verhältnis von Länge und Weite der Pfeifen beziehungsweise des Rohres, wobei weite Mensuren einen weichen, enge Mensuren einen scharfen, obertonreichen Klang ergeben; bei Holzblasinstrumenten ferner die Anordnung der Tonlochbohrungen, bei Saiteninstrumenten die Maßverhältnisse von Korpus und Hals sowie von Länge, Stärke und Spannung der Saiten, bei Klavieren neben den Saitenverhältnissen die Anschlagstellen der Hämmer, bei Saiteninstrumenten mit Bünden (z. B. Gitarre) deren Abstände.
 
 3) studentisches Verbindungswesen: Pauken, ein Zweikampf mit blanker Waffe (Schläger), im Unterschied zum Sportfechten; die benutzten Waffen sind reine Hiebwaffen. Im Gegensatz zum Duell (Kontrahage), das dem Austrag einer persönlichen Forderung dient, soll die Mensur im engeren Sinn nur erzieherische Ziele verfolgen. Die Bestimmungsmensur bedeutet, dass jedes Mitglied der Verbindung zu einer Mindestzahl von Mensuren verpflichtet ist und dazu vom Fechtwart bestimmt wird; dagegen ist die Verabredungs- oder Besprechungsmensur freiwillig. Mensuren werden zwar noch in einigen Verbänden an deutschen, österreichischen und schweizerischen Hochschulen geschlagen, sind jedoch auch dort (besonders in der Deutschen Burschenschaft) seit Mitte der 60er-Jahre umstritten.
 
Die Mensur wird auf dem Fecht-, Pauk- oder Mensurboden ausgetragen und von einem Unparteiischen geleitet. Jedem Fechter (Paukant) stehen ein Sekundant und ein Testant zur Seite. Gegen gefährliche Verletzungen sind die Fechter durch Bandagen und Fechtbrille gesichert (Paukwichs). Die Mensur ist beendet nach 40 bis 60 Gängen zu je vier oder fünf Hieben oder durch »Erteilen einer Abfuhr« (Abstechen), d. h., wenn nach der Erklärung des Paukarztes ein schwerer Schmiss das Weiterfechten verbietet; abgeführt wird auch bei unvorschriftsmäßiger Haltung (Kneifen). Dann muss der Paukant eine Reinigungsmensur fechten. Die Vorschriften enthält der Paukkomment.
 
Die Bestimmungsmensur war weder als Zweikampf strafbar noch ist sie strafbar als Körperverletzung, weil in sie eingewilligt wurde und die Einwilligung in der Regel nicht gegen die guten Sitten verstößt (§ 226 a StGB). - In Österreich enthält das geltende Recht keine einschlägigen Aussagen. - In der Schweiz war nach Art. 131 StGB, der mit Wirkung vom 1. 1. 1990 aufgehoben wurde, der Zweikampf strafbar.
 

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Men|sur, die; -, -en [lat. mensura = das Messen, das Maß, zu: metiri (2. Part.: mensum) = messen]: 1. (Fechten) Abstand der beiden Fechter: eine enge, weite M. einnehmen; M. halten; M. schließen, brechen (den Abstand verringern, vergrößern). 2. (Verbindungswesen) studentischer Zweikampf mit Schläger od. Säbel: Die „Mensur“ war der Abstand der beiden „Paukanten“ voneinander, später wurde dieses Wort zum Synonym für das studentische Fechten überhaupt (Welt 3./4. 11. 79, 5); eine M. austragen, schlagen, auspauken. 3. (Musik) a) Maß, das (in der Mensuralnotation) die Geltungsdauer der einzelnen Notenwerte untereinander bestimmt; b) Maßverhältnis bei Musikinstrumenten (z. B. Anordnung der Löcher bei Blasinstrumenten). 4. (Chemie) Messzylinder.

Universal-Lexikon. 2012.