Kunstfertigkeit; Eignung; Fähigkeit; Qualifikation; Potenzial; Vermögen; Kompetenz; Potential; Befähigung; Tauglichkeit
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Fer|tig|keit ['fɛrtɪçkai̮t], die; -, -en:(durch Ausbildung, Übung erworbene) Fähigkeit, eine bestimmte Arbeit o. Ä. auszuführen:
sie besitzt große sprachliche Fertigkeiten; in dem Job braucht man keine besonderen Fertigkeiten; die zur Ausübung dieses Handwerks erforderlichen Fertigkeiten vermitteln.
Syn.: ↑ Erfahrung, 2↑ Geschick, ↑ Geschicklichkeit, ↑ Gewandtheit, ↑ Methode, ↑ Praxis, ↑ Routine, ↑ Technik.
Zus.: Fingerfertigkeit, Handfertigkeit, Lesefertigkeit, Rechenfertigkeit, Redefertigkeit.
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Fẹr|tig|keit 〈f. 20〉 Gewandtheit, Geschicklichkeit, Können, Übung ● hierzu sind keine besonderen \Fertigkeiten erforderlich; gewisse \Fertigkeiten in dieser Arbeit sind Voraussetzung; große \Fertigkeiten im Maschinenschreiben, Geigenspiel, Zeichnen haben; er hat darin (eine) große \Fertigkeit erlangt
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Fẹr|tig|keit, die; -, -en:
a) bei der Ausführung bestimmter Tätigkeiten erworbene Geschicklichkeit; Routine, Technik:
handwerkliche -en;
[eine] große F. im Klavierspielen, Basteln haben;
b) <Pl.> Kenntnisse, Fähigkeiten:
für diesen Beruf braucht man besondere -en.
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I Fertigkeit,
durch Übung und »Formung« erworbenes Können beziehungsweise eine gesteigerte Fähigkeit. Fertigkeiten sind als relativ verfestigte und automatisierte Tätigkeitskomponenten, die häufig nicht mehr durch das Bewusstsein gesteuert zu werden brauchen, aufzufassen, die meist im Rahmen anderer Lernprozesse miterworben werden, z. B. beim Lesen, Schreiben oder Kopfrechnen. Bei bestimmten (beruflichen) Anlernverfahren erfolgt im Allgemeinen eine besondere Fertigkeitsschulung (geregeltes Üben der verlangten Tätigkeiten).
II
Fertigkeit,
durch Übung erworbenes Können sowie eine gesteigerte Fähigkeit. Fertigkeiten können als relativ verfestigte und automatisierte Tätigkeitskomponenten, häufig ohne ständige Steuerung und Kontrolle durch das Bewusstsein, aufgefasst werden. Im Allgemeinen werden Fertigkeiten im Rahmen anderer Lernprozesse miterworben. - Im Rahmen der Berufsausbildungen in Handwerk und Industrie und beim Anlernen von ungelernten Arbeitern findet eine besondere Fertigkeitsschulung (geregeltes Üben bestimmter Verrichtungen) je nach der auszuübenden Tätigkeit statt.
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Fẹr|tig|keit, die; -, -en: a) bei der Ausführung bestimmter Tätigkeiten erworbene Geschicklichkeit; Routine, Technik: handwerkliche, künstlerische -en; [eine] große F. im Klavierspielen, Zeichnen, Basteln haben; Außenstürmer, die ... mit ihren technischen -en die Gegenspieler düpierten (Kicker 82, 1981, 18); Der Freund entwickelte eine bewundernswerte F., einen Bock an den Hörnern zu Boden zu schleudern (Hagelstange, Spielball 22); b) <Pl.> Kenntnisse, Fähigkeiten: für diesen Beruf braucht man besondere -en.
Universal-Lexikon. 2012.