Akademik

Kapellmeister
Ka|pẹll|meis|ter 〈m. 3; Mus.〉
1. Leiter einer Musikkapelle
2. Dirigent eines Orchesters
Erster \Kapellmeister

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Ka|pẹll|meis|ter, der:
a) Leiter einer 2Kapelle (2);
b) nach dem [General]musikdirektor rangierender Orchesterdirigent:
erster, zweiter K.;
c) Dirigent (1).

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Kapẹllmeister,
 
der Leiter einer Kapelle, mit deren geschichtlichen Entwicklung seine Stellung eng verbunden war. Zunächst (seit dem 11. Jahrhundert) war Kapellmeister (lateinisch Magister cappellae) Bezeichnung für den obersten Hofgeistlichen, dem auch die Ausführenden der Kirchenmusik unterstanden. In Italien und Frankreich blieb der Titel Kapellmeister auf die Kirchenmusik beschränkt, in Deutschland wurde er seit dem 16. Jahrhundert auch auf den Leiter der Hofmusik (Hofkapellmeister), seit dem 19. Jahrhundert auf jeden Leiter eines musikalischen Ensembles übertragen. Heute v. a. gebraucht für den dem (General-)Musikdirektor oder dem (Chef-)Dirigenten nachgeordneten 2. oder 3. Dirigenten eines großen Sinfonie- oder Opernorchesters.

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Ka|pẹll|meis|ter, der: a) Leiter einer 2Kapelle (2); b) nach dem [General]musikdirektor rangierender Orchesterdirigent: erster, zweiter K.; c) Dirigent (1): Der große K. ... Willem Mengelberg ... dirigierte damals noch das Amsterdamer Orchester (K. Mann, Wendepunkt 277).

Universal-Lexikon. 2012.