Akademik

Interim
Ịn|te|rim 〈n. 15Zwischenzeit, vorläufiger Zustand [lat., „inzwischen“]

* * *

Ịn|te|rim, das; -s (selten: -), -s [zu lat. interim = inzwischen, einstweilen] (bildungsspr.):
1. Zwischenzeit.
2. vorläufige Regelung; Übergangsregelung:
diese Verordnung ist nur als I. gedacht.

* * *

Ịnterim
 
[lateinisch interim »dazwischen«, »einstweilen«] das, -s/-s,  
 1) bildungssprachlich für: 1) Zwischenzeit; 2) vorläufige Regelung, Übergangsregelung.
 
 2) Kirchengeschichte: In der Frühzeit der Reformation bezeichnet Interim die vorläufige Regelung einer strittigen Religionssache auf Anordnung des Kaisers oder durch eine Vereinbarung des Reichstags, wobei die endgültige Entscheidung einem allgemeinen Konzil vorbehalten bleiben sollte. Reformationsgeschichtlich wichtig waren 1548 das Augsburger Interim und das Leipziger Interim, in dem sich die Reformatoren um P. Melanchthon für Zugeständnisse gegenüber den Katholiken in einigen Fragen des Kultes und der Kirchenverfassung aussprachen (Beibehaltung der lateinischen Messe, der Marienfeste und des Fronleichnamsfestes, jedoch ohne Prozession). In den darauf folgenden adiaphoristischen Streitigkeiten wurde das Leipziger Interim v. a. von N. von Amsdorf heftig bekämpft.
 
 3) Recht: vorläufige, die eigentliche Entscheidung aufschiebende Regelung für eine Übergangszeit (Interimsgesetz).
 

* * *

Ịn|te|rim, das; -s, -s [zu lat. interim = inzwischen, einstweilen] (bildungsspr.): 1. Zwischenzeit. 2. vorläufige Regelung; Übergangsregelung: diese Verordnung ist nur als I. gedacht.

Universal-Lexikon. 2012.