Fẹrn|len|kung 〈f. 20〉 = Fernsteuerung
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Fẹrn|len|kung, die:
meist über Funk erfolgende Lenkung eines [unbemannten] Land-, Luft- od. Wasserfahrzeuges von einer entfernten Stelle aus.
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Fernlenkung,
Beeinflussung der Bewegung eines Fahrzeugs (Land-, Wasser-, Luft- oder Raumfahrzeug) oder eines Modellfahrzeugs von außen; auch zur Führung von Fernlenkwaffen eingesetzt.
Zur Fernlenkung werden in einem Fernlenkstand aus dem durch Messungen bestimmten Bewegungszustand und Standort des Fahrzeugs Fernlenkungskommandos gebildet, die nach Übertragung auf das Fahrzeug mithilfe von Lenkanlagen dessen Bewegungsrichtung, Lage, Geschwindigkeit oder Beschleunigung in gewünschter Weise verändern. Dieses Verfahren wird als Kommandolenkung bezeichnet, wobei kennzeichnend ist, dass alle notwendigen Messungen im Fernlenkstand selbst ausgeführt werden oder dort verfügbar sind. Besondere Formen der Kommandolenkung sind das Leitstrahlverfahren, bei dem die Bewegungsbahn des Lenkobjekts durch einen funktechnisch erzeugten Lenkstrahl (Schnittlinie zweier gerichteter Strahlungsfelder) vorgeschrieben wird, sowie das Zieldeckungsverfahren, bei dem die Lenkkommandos aus den Abweichungen des Lenkobjekts aus einer optisch kontrollierten Visierlinie zum Ziel gewonnen werden. Die Lenkkommandos werden über größere Entfernungen überwiegend funktechnisch übertragen (Funkfernlenkung). Bei geringeren Entfernungen ist auch eine Übertragung durch elektrische Impulse über vom Lenkobjekt nachgeschleppte Lenkdrähte üblich (Drahtfernlenkung, funktechnisch nicht störbar). Bei noch geringeren Entfernungen können Lenkkommandos auch mechanisch, optisch oder akustisch übertragen werden.
Die genannten Lenkverfahren setzen eine bekannte oder durch Sicht- oder Radarortung bestimmbare Lage des Zieles oder eine bestimmte gewünschte Bewegungsbahn des gelenkten Fahrzeugs voraus. Zu Zielen, deren Lage nicht genau bekannt ist, lässt sich ein Fahrzeug lenken, wenn in diesem Fernsehkameras oder Wärmebildgeräte eingebaut und Datenübertragungssysteme verwendet werden, die neben der Übertragung der Lenksignale auch eine Übertragung des aufgenommenen Zielbildes erlauben. Für große Übertragungsentfernungen müssen dabei funktechnische Übertragungsverfahren verwendet werden, wobei die Reichweite durch fliegende Relaisstationen wesentlich vergrößert werden kann. Bei geringen Entfernungen ist bei Landfahrzeugen eine Übertragung durch Strom leitende Kabel möglich. Bei Luftfahrzeugen geringer Reichweite (Flugkörper) ist die Übertragungskapazität von nachgeschleppten Lenkdrähten für eine Bildübertragung nicht ausreichend. Nachgeschleppte Glasfaser-Lichtleitkabel bieten jedoch bei voller Störfestigkeit ausreichende Übertragungskapazität; bei Fluggeschwindigkeiten bis etwa Mach 1 ist ihre Verwendbarkeit bis zu Entfernungen von mindestens 10 km nachgewiesen, noch größere Entfernungen gelten als möglich.
Fernlenkung wird zum einen angewendet, um Bewegung oder Funktion eines Fahrzeugs von einem außerhalb gelegenen Führerstand besser beurteilen zu können, zum anderen, um Lenkpersonal zu schützen oder einzusparen. Verfahren der Fernlenkung werden zunehmend auch mit Verfahren der Eigenlenkung kombiniert, die dann meist im Endteil der Bewegungsbahn die Fahrzeuglenkung übernehmen.
Bereits 1905 lenkte E. Branly ein unbemanntes Torpedoboot von Land aus drahtlos. Während des Ersten Weltkriegs wurden einige ferngelenkte Boote zur Verteidigung der Küste Flanderns, 1930 wurde das alte Linienschiff »Zähringen« als unbemanntes Zielschiff eingesetzt. Zu Anfang des Zweiten Weltkriegs verwendeten die Engländer ein umgebautes Sportflugzeug (De Havilland Moth) als ferngelenktes Zielflugzeug. 1940 ließ Flugkapitän P. E. Köster eine Junkers Ju 52 ferngelenkt starten und landen. 1947 wurde die erste Ozeanüberquerung von dem amerikanischen Major J. L. Annast mit einer DC 6 ferngelenkt durchgeführt (mit Sicherheitsbesatzung).
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Fẹrn|len|kung, die: meist über Funk erfolgende Lenkung eines [unbemannten] Land-, Luft- od. Wasserfahrzeuges von einer entfernten Stelle aus.
Universal-Lexikon. 2012.