Fạll|hö|he 〈f. 19〉 Höhe, aus der etwas od. jmd. fällt
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Fạll|hö|he, die:
1. (Physik) Strecke, die ein Körper im freien Fall zurücklegt.
2.
a) (Literaturwiss.) (bes. in der Dramaturgie des Barocks u. der Aufklärung) Weg des sozialen Falls des Heldens, der als desto tiefer empfunden wird, je höher sein sozialer Rang ist;
b) hohe Ausgangsbasis, hoher Ausgangspunkt (von dem ein Absturz leicht möglich ist):
die F. dieses Ausnahmeschauspielers ist atemberaubend.
3. Diskrepanz:
die F. zwischen Anspruch und Wirklichkeit.
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Fallhöhe,
1) Literaturwissenschaft: ein für die Tragödie des Barock und der Aufklärung aus der Tragödientheorie der Renaissance übernommener dramaturgischer Begriff, dem die These zugrunde liegt, der tragische Fall eines Helden wirke umso nachhaltiger auf die Zuschauer, je höher dessen sozialer Rang und Ansehen seien. Die Forderung nach strikter Beachtung der angemessenen Fallhöhe begründete auch die so genannte Ständeklausel. Diese von J. C. Gottsched verwendeten Begriffe wurden schon von J. E. Schlegel und G. E. Lessing im Zusammenhang mit der Begründung des bürgerlichen Trauerspiels zurückgewiesen.
2) Technik: Ortshöhe, geodätische Höhe, lotrechter Abstand von Flüssigkeitsspiegeln als Maß für die potenzielle Energie von Wasser, die z. B. in einer Wasserturbine in mechanische Leistung zum Antrieb elektrischer Generatoren umgewandelt wird. Strömungs- und Reibungsverluste mindern die nutzbare Fallhöhe, die bei Wasserkraftwerken zwischen 2 und 2 000 m liegt.
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Fạll|hö|he, die: 1. (Physik) Strecke, die ein Körper im freien Fall zurücklegt. 2. (Literaturw.) Hypothese bes. der Dramaturgie des Barocks u. der Aufklärung, nach der der soziale Fall des Helden als desto tiefer empfunden wird, je höher sein sozialer Rang ist.
Universal-Lexikon. 2012.