Akademik

Fähnlein
Fähn|lein 〈n. 14
1. Fähnchen
2. 〈im 16. u. 17. Jh.〉 um eine Fahne gescharte Truppeneinheit der Landsknechte (bis 400 Mann)
[nach dem sichtbaren Kampfzeichen; → Fahne]

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Fähn|lein, das; -s, -:
1. (selten) Vkl. zu Fahne (1).
2.
a) (Geschichte) Truppeneinheit der Landsknechte:
Ü er scharte ein F. (eine Schar) von Sympathisanten um sich;
b) kleinere Einheit von Jugendorganisationen.

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Fähnlein,
 
Militärwesen: kleinster Fahnen führender administrativer Truppenkörper (»Einheit«) in den Söldnerheeren des 16. und 17. Jahrhunderts in Deutschland und der Schweiz. Die Durchschnittsstärke eines Fähnleins belief sich um 1600 beim Fußvolk auf etwa 300-400, bei der Reiterei auf 100-150 Mann. Mehrere Fähnlein bildeten ein Regiment. In der Schlacht gingen die von Hauptleuten geführten Fähnlein des Fußvolks im Gevierthaufen auf, nur die Fähnlein der Reiterei wurden als taktische Einheiten eingesetzt. Im 17. Jahrhundert entwickelte sich aus dem Fähnlein bei der Infanterie die Kompanie, bei der Kavallerie die Eskadron.

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Fähn|lein, das; -s, -: 1. (selten) Vkl. zu ↑Fahne (1). 2. a) (hist.) Truppeneinheit der Landsknechte: Das F. (die kleine Schar) der sozialliberalen Koalitionäre schlug sich wacker (Saarbr. Zeitung 3. 12. 79, 10/12); Das F. der sieben Aufrechten (Titel einer Novelle von Gottfried Keller); ∙ Sie haben sechzig F. schon beisammen (Schiller, Piccolomini V, 2); b) kleinere Einheit von Jugendorganisationen: durch die Allee eilte ... ein rotbemütztes F., eine Jugendorganisation der Falange (Koeppen, Rußland 24); (nationalsoz.:) Im Urban-Heim der Hitlerjugend hatten wir heute einen Appell, der in ganz Berlin von allen Stämmen und F. durchgeführt wurde (Borkowski, Wer 16).

Universal-Lexikon. 2012.