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einschalten
anmachen; anstellen; anschalten; anknipsen; aktivieren; zu Rate ziehen; hinzuziehen; (sich) einmischen; einschreiten; dazwischentreten; intervenieren; eingreifen

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ein|schal|ten ['ai̮nʃaltn̩], schaltete ein, eingeschaltet:
1. <tr.; hat durch Betätigen eines Schalters o. Ä. in Gang setzen /Ggs. ausschalten/: den Computer, den Fernseher einschalten.
Syn.: andrehen, anknipsen (ugs.), anlassen, anmachen, anschalten, anstellen, anwerfen (ugs. scherzh.), in Betrieb setzen, starten.
2.
a) <+ sich> (in eine Angelegenheit) eingreifen:
er schaltete sich in die Verhandlungen ein.
b) <tr.; hat jmdn. [zur Unterstützung] hinzuziehen, zum Eingreifen (in eine laufende Angelegenheit) veranlassen:
die Polizei zur Aufklärung eines Verbrechens einschalten.

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ein||schal|ten 〈V.; hat
I 〈V. tr.〉
1. einfügen, ein-, dazwischenschieben (Pause, Programmnummer)
2. den elektr. Stromkreis (einer Leitung) schließen, durch Schalten in Gang bringen, in Bewegung, in Tätigkeit setzen (Licht, Motor, Radio, Strom)
3. jmdn. \einschalten jmdn. zum Eingreifen veranlassen, zu Hilfe rufen, hinzuziehen
● den Fernseher, das Radio \einschalten; einen Gang im Auto \einschalten; den zweiten Gang \einschalten; die Polizei \einschalten; das 3. Programm \einschalten den Fernseher einschalten u. das 3. Programm anwählengesprächsweise \einschalten im Gespräch einflechten, erwähnenin einen Roman eine Erzählung \einschalten
II 〈V. refl.〉 sich \einschalten
1. sich einmischen, eingreifen
2. ein Telefongespräch von einem anderen übernehmen
● Herr X möchte Sie sprechen, bitte schalten Sie sich ein ● sich in eine Unterredung, in ein Verfahren, eine Fernsehübertragung \einschalten

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ein|schal|ten <sw. V.; hat; 2. Part. nicht standardspr.: eingeschalten>:
1.
a) durch Betätigen eines Schalters o. Ä. in Betrieb setzen:
das Licht, das Fernsehgerät, die Zündung, eine Maschine e.;
b) <e. + sich> durch eine automatische Schaltung in Betrieb gesetzt werden:
die Alarmanlage schaltet sich sofort ein.
2.
a) einfügen, dazwischenschieben:
eine Pause e.;
b) in einer laufenden Angelegenheit hinzuziehen, zum Eingreifen veranlassen:
Interpol wurde in die Ermittlungen eingeschaltet;
c) <e. + sich> in eine Angelegenheit eingreifen:
ich schaltete mich in die Diskussion ein.

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ein|schal|ten <sw. V.; hat: 1. a) durch Betätigen eines Schalters o. Ä. in Betrieb setzen: das Licht, das Fernsehgerät, die Zündung, den elektrischen Strom, eine Maschine e.; Lieberwirth hatte die Scheibenwischer eingeschaltet (H. Gerlach, Demission 264); einen anderen Sender, den dritten Gang (im Auto) e. (auf einen anderen Sender, Gang umschalten); b) <e. + sich> durch eine automatische Schaltung in Betrieb gesetzt werden: die Alarmanlage schaltet sich sofort ein, wenn ... 2. a) einfügen, dazwischenschieben: einige Worte zur Erklärung, eine Pause e.; Bei leichten Formen der Bergkrankheit genügt es im Allgemeinen, einen Rasttag einzuschalten (NZZ 29. 8. 86, 12); b) in einer laufenden Angelegenheit hinzuziehen, zum Eingreifen veranlassen: Sachverständige e.; Interpol wurde in die Ermittlungen eingeschaltet; Frau M. ... wandte ... sich an eine Verbraucherzentrale, und die schaltete ihre Rechtsabteilung ein (Eltern 2, 1980, 88); c) <e. + sich> in eine Angelegenheit eingreifen: der Staatsanwalt schaltete sich ein; ich schaltete mich in die Diskussion, in die Auseinandersetzung ein; Immer mehr Schüler schalten sich ins Geschehen ein, helfen mit, schubsen sich gegenseitig zur Seite, überschlagen sich mit Ideen (Lernmethoden 1997, 85); doch fand der Essener Abwehrspieler zu wenig Gelegenheit, um sich selbst mit ins Angriffsspiel e. zu können (Kicker 6, 1982, 16).

Universal-Lexikon. 2012.