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Baugrund
Bau|grund 〈m. 1u; unz.〉
1. Boden, natürlicher Untergrund für ein Bauwerk
2. Grundstück zum Bauen

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Bau|grund, der:
1. <o. Pl.> Bauland.
2. (bes. österr.) Bauplatz.

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Baugrund,
 
Bautechnik: der von einem Bauwerk belastete Teil der Erdkruste, entweder Fels oder Lockergestein (auch Boden genannt: Geröll, Kies, Sand, Lehm, Ton, Torf, Kreide). Die Wissenschaft vom Boden als Baugrund ist die Bodenmechanik, die vom Fels als Baugrund die Felsmechanik. Wird der Baugrund durch ein Bauwerk belastet, so entsteht im Boden ein nach allen Seiten hin mehr oder weniger isotoper Spannungszustand. Als Folge der Verdichtung und Verdrängung des Bodens unter dem Bauwerk tritt eine Setzung des Baugrunds ein, die ein bestimmtes Maß nicht überschreiten darf und daher baubehördlich begrenzt ist. In einem Standard (DIN-Vorschrift) sind die für häufige Belastungsfälle zulässigen Bodenpressungen durch Bauwerke angegeben.
 
Literatur:
 
H. Grasshoff u. a.: Hb. Erd- und Grundbau, Bd. 2 (1979);
 
Grundbau-Tb., Bd. 1 (31980);
 G. Gudehus: Bodenmechanik (1981).

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Bau|grund, der: 1. <o. Pl.> Bauland. 2. (bes. österr.) Bauplatz: Wir suchen dringend Baugründe und Landhäuser (Kronen-Zeitung 22. 11. 83, 49).

Universal-Lexikon. 2012.