Akademik

vergleichen
gleichsetzen; gegenüberstellen; entgegensetzen; einen Vergleich anstellen (zwischen); kontrastieren; in Relation setzen; kollationieren

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ver|glei|chen [fɛɐ̯'glai̮çn̩], verglich, verglichen:
1. <tr.; hat prüfend nebeneinanderhalten oder gegeneinander abwägen, um Unterschiede oder Übereinstimmungen festzustellen:
eine Kopie mit dem Original vergleichen; Bilder, Preise vergleichen; die Uhrzeit vergleichen; vergleichende Sprachwissenschaft.
Syn.: gegenüberstellen.
2. <+ sich> (Rechtsspr.) durch beiderseitiges Einlenken, Nachgeben einen Streit beenden, sich einigen:
die streitenden Parteien haben sich verglichen.
Syn.: sich arrangieren, aushandeln, übereinkommen.

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ver|glei|chen 〈V. tr. 153; hatbetrachtend gegenüberstellen, prüfend nebeneinanderstellen, prüfend gegeneinander abwägen (Gegenstände, Personen, Schriftstücke) ● vergleiche Seite 12 〈Abk.: vgl.〉 schlage hierzu auf Seite 12 nach ● mit ihm kannst du dich nicht \vergleichen nicht messen; sein: es ist nicht zu \vergleichen mit ... es ist viel weniger gut, schön usw. als ... ● sich mit jmdm. \vergleichen 〈Rechtsw.〉 sich mit jmdm. gütlich einigen, einen Vergleich mit jmdm. schließen; jmdn. mit einem anderen, mit einem Tier, einer Pflanze \vergleichen; das Original mit der Abschrift \vergleichen ● \vergleichende Sprachwissenschaft →a. Sprachwissenschaft; \vergleichende Werbung W., bei der ein Artikel mit einem Artikel der Konkurrenz verglichen u. wobei diese namentlich genannt wird

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ver|glei|chen <st. V.; hat [mhd. verg(e)līchen]:
1.
a) prüfend nebeneinanderhalten, gegeneinander abwägen, um Unterschiede od. Übereinstimmungen festzustellen:
eine Kopie mit dem Original v.;
Preise v.;
die Uhrzeit v.;
das ist [doch gar] nicht zu v. [mit …]! (ugs.; ist doch weitaus besser, schlechter usw. als …!);
(Verweis in Texten:) vergleiche Seite 77 (Abk.: vgl.);
verglichen mit Hamburg ist diese Stadt doch hinterste Provinz!;
vergleichende Sprach-, Literaturwissenschaft;
b) durch einen Vergleich (2) zu etw. anderem in Beziehung setzen:
der Dichter verglich sie mit einer/(geh.:) verglich sie einer Blume.
2. <v. + sich> sich mit jmdm. messen, seine Fähigkeiten, Kräfte o. Ä. erproben:
die Athleten können sich vor der Olympiade noch einmal v.;
mit ihr kannst, darfst du dich nicht v.
3. <v. + sich> (Rechtsspr.) einen Vergleich (3) schließen:
die streitenden Parteien haben sich verglichen.

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ver|glei|chen <st. V.; hat [mhd. verg(e)līchen]: 1. a) prüfend nebeneinander halten, gegeneinander abwägen, um Unterschiede od. Übereinstimmungen festzustellen: eine Kopie mit dem Original v.; Preise v.; Texte v.; die Uhrzeit v.; ein obligatorisches Abzeichen, dem Judenstern zu v. (vergleichbar; Tages Anzeiger 3. 12. 91, 7); das ist [doch gar] nicht zu v. [mit ...]! (ugs.; ist doch weitaus besser, schlechter usw. als ...!); ... dass dieses Buch ... zu den verbreitetsten Schriften gehört, nur zu v. mit der goldenen Legende (Nigg, Wiederkehr 72); (Verweis in Texten:) vergleiche Seite 77 (Abk.: vgl.); ... dass er die Angaben seiner Liste forschend mit meiner Erscheinung verglich (Th. Mann, Krull 109); aber Julika spürte sehr wohl, dass er sie mit andern Frauen verglich (Frisch, Stiller 119); verglichen mit Hamburg ist diese Stadt doch hinterste Provinz!; vergleichende Sprach-, Literaturwissenschaft; ..., dass er in seiner vergleichenden Weltgeschichte nachwies, wie ... (Thieß, Reich 21); b) durch einen ↑Vergleich (2) zu etw. anderem in Beziehung setzen: der Dichter verglich sie mit einer/(geh.:) verglich sie einer Blume; Blüm, der sich gerne mit einem Boxer vergleicht (Woche 14. 11. 97, 3). 2. <v. + sich> sich mit jmdm. messen, seine Fähigkeiten, Kräfte o. Ä. erproben: die Athleten können sich vor der Olympiade noch einmal v.; mit ihm kannst, darfst du dich nicht v. 3. <v. + sich> (Rechtsspr.) einen ↑Vergleich (3) schließen: die streitenden Parteien haben sich verglichen; man hatte sich ja mit dem Feind verglichen (Waffenstillstand geschlossen; Seghers, Transit 116).4. <v. + sich> übereinkommen, sich einigen: denn bald verglichen sich beide, Wolf und Bär, das Urteil in dieser Maße zu fällen (Goethe, Reineke Fuchs 9, 262 f.). ∙ 5. zu einem ↑Vergleich (3) bringen: es sollen kaiserliche Kommissarien ernannt und ein Tag ausgesetzt werden, wo die Sache dann verglichen werden mag (Goethe, Götz I).

Universal-Lexikon. 2012.