Akademik

bestreiten
widersprechen; von der Hand weisen; in Abrede stellen; abstreiten; verneinen; verweigern; leugnen; anfechten; dementieren; finanzieren; bezahlen

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be|strei|ten [bə'ʃtrai̮tn̩], bestritt, bestritten <tr.; hat:
1. für nicht zutreffend erklären:
jmds. Worte, Behauptungen energisch, entschieden bestreiten; es lässt sich nicht bestreiten, dass die Qualität nachgelassen hat.
Syn.: ableugnen, abstreiten, anfechten, angehen gegen, in Abrede stellen (Papierdt.), leugnen, verneinen, zurückweisen.
2. für etwas (das Genannte) das dafür Nötige aufbringen, machen:
er muss die Kosten der Reise selbst bestreiten; sie hat die Unterhaltung allein bestritten.
Syn.: aufkommen für, bezahlen, blechen für (ugs.), finanzieren, übernehmen, zahlen für.

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be|strei|ten 〈V. tr. 259; hat
1. für unrichtig erklären, in Zweifel ziehen, anzweifeln, nicht glauben, das Gegenteil behaupten von, leugnen (Aussage, Behauptung, Tatsache, Urteil)
2. bezahlen, finanzieren, aufbringen, aufkommen für, auf sich nehmen
● du kannst doch nicht \bestreiten, dass ...; das hat ja auch gar niemand bestritten!; ich will seine gute Absicht gar nicht \bestreiten, aber ...; die Kosten von etwas \bestreiten; einen Teil des Programms \bestreiten gestalten; den Unterhalt einer Familie \bestreiten; er hat heute Abend die Unterhaltung allein bestritten; ich bestreite entschieden, dass ...; sein Studium aus eigener Tasche \bestreiten; ein Spiel um einen Pokal \bestreiten spielen, durchführen

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be|strei|ten <st. V.; hat [mhd. bestrīten = bekämpfen]:
1.
a) (eine Feststellung, einen Sachverhalt) ableugnen, für nicht zutreffend erklären:
eine Behauptung entschieden, energisch b.;
das hat noch nie jemand bestritten;
es lässt sich nicht b., dass …;
er bestritt, gestohlen zu haben;
b) streitig machen:
jmdm. das Recht auf Freiheit b.;
sich [gegenseitig]/einander einen Titel b.
2.
a) bezahlen, finanzieren:
sein Studium selbst b.;
b) (eine Veranstaltung o. Ä.) als aktiv Beteiligter [mit] gestalten, durchführen:
das Programm [allein] b.;
ich bestritt die Fragestunde allein, alle anderen schwiegen;
mit dem Wagen hat er schon viele Rennen bestritten;
sie will regelmäßig Wettkämpfe b. (absolvieren).

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be|strei|ten <st. V.; hat [mhd. bestrīten = bekämpfen]: 1. a) (eine Feststellung, einen Sachverhalt) ableugnen, für nicht zutreffend erklären: eine Behauptung entschieden, energisch b.; das hat noch nie jemand bestritten; es lässt sich nicht b., dass ...; er bestritt, gestohlen zu haben; b) streitig machen: jmdm. das Recht auf Freiheit b.; sich [gegenseitig]/einander einen Titel b.; ∙ c) heftig (mit jmdm.) diskutieren, ↑streiten (2): Albert hatte ihn oft bestritten (Goethe, Werther II, Der Herausgeber an den Leser); Bestreit mich, wenn ich Unrecht habe (Schiller, Iphigenie V, 3); ∙ d) bekämpfen, ↑angehen (6): Denn wie zu Hause, so dort, bestritt er Willkür und Ränke (Goethe, Hermann u. Dorothea 6, 190). 2. a) bezahlen, finanzieren: sein Studium selbst b.; Da er auch von seinem Vater nicht mehr unterstützt wird, bestreitet er seinen Lebensunterhalt zum großen Teil mit strafbaren Handlungen (Ossowski, Flatter 165); Von den Sondergesellschaften kann derzeit nur die Brennerautobahn Betriebskosten und Schuldendienst aus den Mauteinnahmen b. (Furche 6. 6. 84, 19); b) (eine Veranstaltung o. Ä.) als aktiv Beteiligter [mit] gestalten, durchführen: das Programm [allein] b.; die nächste Versammlung bestritt der Pfarrer von Greifenhain mit der Beantwortung der selbst gestellten Frage, ... (G. Vesper, Laterna 32); Die Weltmeister bestritten (fuhren) die erste Regatta ... in ihrem Spezialboot (NZZ 3. 5. 83, 30); Unbedingt festhalten will Derwall daran, in jedem Monat ein Länderspiel b. (absolvieren) zu können (Kicker 6, 1982, 31).

Universal-Lexikon. 2012.