Akademik

abtasten
abfühlen; ablesen

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ạb||tas|ten 〈V. tr.; hat
1. tastend absuchen
2. 〈EDV〉 eine Vorlage erfassen, Daten von einem Datenträger einlesen

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ạb|tas|ten <sw. V.; hat:
1. tastend befühlen [um nach etw. zu suchen]:
jmds. Schädel a.;
den Mann nach versteckten Waffen a.;
Ü das Licht der Taschenlampe tastete die Wände ab.
2. (Technik) mithilfe bestimmter elektronischer o. Ä. Vorrichtungen (z. B. Scanner, Laserlicht) erfassen:
die Zahlen werden von elektrischen Fühlern abgetastet.

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I
Abtasten,
 
englisch Sampling ['sɑːmplɪȖ], Messtechnik: punktweises Aufnehmen von Informationen, Daten, Messwerten u. a. mittels geeigneter Vorrichtungen (Abtaster), speziell in der Nachrichtenverarbeitung das Aufnehmen von Momentanwerten eines kontinuierlichen (analogen) Signals in sehr kurzen, meist äquidistanten, durch eine Abtastperiodendauer oder Tastperiodendauer TA festgelegten Zeitabständen, wodurch sich eine Folge von diskontinuierlichen getasteten oder quantisierten Signalen ergibt. Ein Abtasten linienhaft nebeneinander liegend auf einem Datenträger gespeicherter Signale geschieht beim mechanischen Abtasten der herkömmlichen Schallplatten (mit einer Abtastnadel), beim elektrischen (z. B. kapazitiven) Abtasten der CED- und VHD-Bildplatten, beim magnetischen Abtasten von Magnetbändern (z. B. beim Tonbandgerät oder Kassettenrekorder) sowie beim laseroptischen Abtasten einer CD. Ein zeilenweises Abtasten geschieht beim elektronenoptischen Abtasten des gespeicherten Ladungsbildes in Bildaufnahmeröhren, beim optoelektronischen Abtasten (Scanning) mit Scannern und beim ladungsverschiebenden Abtasten der Speicherelemente in CCD-Bildwandlern u. a. Festkörperbildsensoren.
II
Abtasten,
 
zeilenweises oder spaltenweises Lesen oder Schreiben von Informationen. Ein Beispiel ist die Darstellung eines kontinuierlichen analogen Signals durch eine Folge von digitalen Werten (Digitalisierung, Sampling). Als Abtasten bezeichnet man auch die Schreibbewegung des Elektronenstrahls in einer Bildröhre, die zeilenweise fortschreitet.

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ạb|tas|ten <sw. V.; hat: 1. tastend befühlen [um nach etw. zu suchen]: jmds. Schädel a.; den Mann nach versteckten Waffen a.; Ü Er wurde angehalten. Zwei graue Augen tasteten ihn ab (Jahnn, Geschichten 148); Das Licht der Taschenlampe tastet die Wände ab (Ossowski, Flatter 64). 2. (EDV) mithilfe bestimmter elektronischer Vorrichtungen (z. B. Scanner) erfassen: die Zahlen werden von elektrischen Fühlern abgetastet.

Universal-Lexikon. 2012.