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ano|nym [ano'ny:m] <Adj.>:ohne Nennung des Namens:
ein anonymer Brief (Brief, dessen Verfasser seinen Namen nicht nennt); das Buch ist anonym erschienen; die Spenderin möchte anonym bleiben.
Syn.: ↑ ungenannt.
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an|o|nym 〈Adj.〉
1. ungenannt, namenlos, ohne Namensangabe
2. unpersönlich, fremd
● eine \anonyme Atmosphäre eine unpersönliche A.; \anonymer Brief Brief ohne Namensunterschrift; eine \anonyme Zimmereinrichtung; der Verfasser möchte \anonym bleiben; das Buch ist \anonym erschienen ohne Angabe des Verfassers [<grch. anonymos „namenlos“]
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an|o|nym <Adj.> [spätlat. anonymus < griech. ano̅̓nymos, zu: an- = nicht, un- u. ónoma (ónyma) = Name] (bildungsspr.):
a) ungenannt, ohne Namensnennung:
ein -er Verfasser, Brief;
eine -e Anzeige;
-e Waren (No-Name-Produkte);
ein[en] Traktat a. herausgeben;
b) unpersönlich, durch Fremdheit geprägt:
-e Wohnblocks;
er ist bestrebt, a. (unbekannt) zu leben, zu bleiben.
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anonym
[griechisch], ohne Namen, dem Namen nach unbekannt; Gegensatz: autonym. Anonym können sein: Werke oder Leistungen der Vergangenheit oder Gegenwart, deren Urheber unbekannt sind oder geheim gehalten werden. Besonders Schriftstücke, künstlerische und literarische Werke sind anonym überliefert, so etwa das »Nibelungenlied«; häufig wurde die Anonymität später aufgelöst (so bei Goethes »Die Leiden des jungen Werthers« und »Götz von Berlichingen«, bei Schillers »Die Räuber«, bei »La princesse de Clèves« von der Comtesse de La Fayette). Mit der pseudonymen Literatur (Pseudonym) bildet die anonyme Literatur die verkleidete oder maskierte Literatur.
Nachrichten und Berichte erscheinen in Zeitungen und Zeitschriften oft anonym oder mit Signierung durch Initialen oder mit Abkürzungen der Nachrichtenquellen; meinungsbildende Äußerungen werden meist mit dem Namen oder (häufiger) mit den Initialen des Verfassers signiert, die hier in vielen Fällen aufgelöst werden können. Dagegen bleiben Kunstwerke, die nur mit Initialen signiert sind, trotz intensiver Forschungen oft praktisch anonym. Auch Künstler vergangener Epochen, die von den Kunsthistorikern einen Notnamen (z. B. Meister des Hausbuches) erhalten haben, treten dadurch nicht aus der Anonymität hervor.
Presserechtlich sind anonyme Veröffentlichungen zulässig; für sie haften in der Regel der Verleger, der verantwortliche Redakteur, unter Umständen auch der Drucker und derjenige, der die Druckschrift vertreibt (§§ 20, 21 Reichspressegesetz, an deren Stelle landesrechtliche Bestimmungen getreten sind). Im Strafprozess sind anonyme Strafanzeigen grundsätzlich wie offene Anzeigen zu behandeln (Nummer 8 der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren). Urheberrechtlich wird gemäß § 10 Absatz 2 Urheberrechtsgesetz bei anonym veröffentlichten Werken vermutet, dass derjenige berechtigt ist, die Urheberrechte geltend zu machen, der auf den Vervielfältigungsstücken als Herausgeber bezeichnet ist. Andernfalls steht dieses Recht dem Verleger zu. Die 70-jährige Schutzfrist beginnt mit der Veröffentlichung, es sei denn, der Name des Urhebers wird während dieser Frist bekannt oder für die Urheberrolle angemeldet (§ 66 Urheberrechtsgesetz).
M. M. Quérard: Les supercheries littéraires dévoilées, 3 Bde. (Paris 1964).
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ano|nym <Adj.> [spätlat. anonymus < griech. anṓnymos, zu: an- = nicht, un- u. ónoma (ónyma) = Name] (bildungsspr.): a) ungenannt, ohne Namensnennung: ein -er Verfasser, Brief, -e Waren (No-Name-Produkte); b) unpersönlich, durch Fremdheit geprägt: -e Wohnblocks; sie wohnen in -en Hochhäusern (Saarbr. Zeitung 27. 6. 80, V); In den Parks geschieht eine Art -er Sex (Eppendorfer, Ledermann 100); Die Wirtschaft wird immer -er (Gruhl, Planet 46); ein[en] Traktat a. herausgeben; er ist bestrebt, a. (unbekannt) zu leben, zu bleiben.
Universal-Lexikon. 2012.