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zu|rück|ru|fen [ts̮u'rʏkru:fn̩], rief zurück, zurückgerufen:1. <tr.; hat durch Rufen zum Zurückkommen auffordern:
als ich mich schon entfernt hatte, rief sie mich noch einmal zurück.
2. <tr.; hat in Erinnerung rufen, wieder ins Bewusstsein bringen:
ich rief den Kindern, mir die vergangenen Ereignisse ins Gedächtnis zurück.
Syn.: sich ↑ besinnen, sich ↑ entsinnen, sich ↑ erinnern, ↑ zurückblicken, ↑ zurückdenken, sich ↑ zurückversetzen.
3. <itr.; hat jmdn., von dem man angerufen worden ist, wieder anrufen:
sobald ich in dieser Angelegenheit etwas erfahre, werde ich zurückrufen; bitte hinterlassen Sie eine Nachricht auf Band, wir rufen bestimmt zurück; ich bin momentan in Eile, kann ich zurückrufen?
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zu|rụ̈ck||ru|fen 〈V. 201; hat〉
I 〈V. tr.〉
1. jmdn. \zurückrufen zur Rückkehr, zum Umkehren rufen, auffordern
2. etwas \zurückrufen
2.1 zur Rücksendung, Rückführung auffordern
2.2 als Antwort rufen
● den Boten, den Händler \zurückrufen; jmdn. wegen dringender Geschäfte aus dem Urlaub \zurückrufen; sich etwas ins Bewusstsein, ins Gedächtnis \zurückrufen sich an etwas erinnern; jmdm. etwas in Erinnerung \zurückrufen eine E. in ihm wecken; sie konnte aus der Bewusstlosigkeit nicht mehr ins Leben zurückgerufen werden 〈fig.〉
II 〈V. intr.〉 jmdn. wieder anrufen ● ich habe im Augenblick keine Zeit, ich rufe in zehn Minuten zurück
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zu|rụ̈ck|ru|fen <st. V.; hat:
1.
a) rufend auffordern, zurückzukommen:
jmdn. [ins Zimmer, zu sich] z.;
Ü jmdn. ins Leben z. (wiederbeleben);
b) zurückbeordern:
einen Botschafter z.
2. wieder (ins Bewusstsein) bringen:
sich, jmdm. etw. ins Gedächtnis, Bewusstsein, in die Erinnerung z.
3. als Antwort rufen:
er hat noch zurückgerufen, er werde auf mich warten.
4. bei jmdm., der angerufen hat, seinerseits anrufen:
kann ich später z.?;
<ugs. auch mit Akk.-Obj.:> ich rufe dich in einer halben Stunde zurück.
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zu|rụ̈ck|ru|fen <st. V.; hat: 1. a) rufend auffordern, zurückzukommen: jmdn. [ins Zimmer, zu sich] z.; Ü jmdn. ins Leben z. (wieder beleben); b) zurückbeordern: einen Botschafter z.; Bei uns gibt es kein allgemeines Gesetz, das einen Warenhersteller zwingen kann, Produkte mit gefährlichen Fehlern zurückzurufen (zurückzuziehen, aus dem Handel zu nehmen; ADAC-Motorwelt 51, 1982, 54). 2. wieder (ins Bewusstsein) bringen: sich, jmdm. etw. ins Gedächtnis, Bewusstsein, in die Erinnerung z.; Er versuchte die Gedanken zurückzurufen, die ihn ausgefüllt hatten, als er vor einer Stunde im Dreieck marschiert war (Loest, Pistole 117). 3. als Antwort rufen: er hat noch zurückgerufen, er werde auf mich warten. 4. bei jmdm., der angerufen hat, seinerseits anrufen: kann ich später z.?; Ich hätte gerne zurückgerufen, aber ich fand keinen Eintrag im Telefonbuch (Ziegler, Liebe 193); <Bürow. Jargon, auch mit Akk.-Obj.:> wir rufen Sie zurück; Da sagte er, ich rufe Sie in einer halben Stunde zurück, ich bin in einer Besprechung mit dem Minister (Spiegel 5, 1984, 21).
Universal-Lexikon. 2012.