Akademik

Erste Hilfe
1-13 Notverbände m
1 der Armverband
2 das Dreieck[s]tuch als Armtragetuch n (Armschlinge f)
3 der Kopfverband
4 das Verbandspäckchen
5 der Schnellverband
6 die keimfreie Mullauflage
7 das Heftpflaster
8 die Wunde
9 die Mullbinde
10 der behelfsmäßige Stützverband eines gebrochenen Gliedes n
11 das gebrochene Bein
12 die Schiene
13 das Kopfpolster
14-17 Maßnahmen f zur Blutstillung (die Unterbindung eines Blutgefäßes n)
14 die Abdrückstellen f der Schlagadern f
15 die Notaderpresse am Oberschenkel m
16 der Stock als Knebel m (Drehgriff)
17 der Druckverband
18-23 die Bergung und Beförderung eines Verletzten m (Verunglückten)
18 der Rautek-Griff (zur Bergung eines Verletzten m aus einem Unfallfahrzeug n)
19 der Helfer
20 der Verletzte (Verunglückte)
21 der Kreuzgriff
22 der Tragegriff
23 die Behelfstrage aus Stöcken m und einer Jacke
24-27 die Lagerung Bewusstloser m und die künstliche Atmung (Wiederbelebung)
24 die stabile Seitenlage (Nato-Lage)
25 der Bewusstlose
26 die Mund-zu-Mund-Beatmung (Abart: Mund-zu-Nase-Beatmung)
27 die Elektrolunge, ein Wiederbelebungsapparat m, ein Atemgerät n
28-33 die Rettung bei Eisunfällen m
28 der im Eis n Eingebrochene
29 der Retter
30 das Seil
31 der Tisch (o. ä. Hilfsmittel n)
32 die Leiter
33 die Selbstrettung
34-38 die Rettung Ertrinkender m
34 der Befreiungsgriff bei Umklammerung f
35 der Ertrinkende
36 der Rettungsschwimmer
37 u. 38 das Abschleppen (Transportgriffe m)
37 der Achselgriff
38 der Kopfgriff

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erste Hilfe,
 
sofortige, vorläufige Hilfeleistung angesichts offenbarer Gefahr für Gesundheit oder Leben eines anderen Menschen bis zum Eingreifen fachlicher Hilfe. § 323 c StGB bedroht jeden mit Strafe, der eine erforderliche, ihm zumutbare Hilfeleistung unterlassen hat.
 
Die Ausübung der ersten Hilfe setzt Sachkenntnis voraus, die vom medizinischen Laien durch Kurse des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfall-Hilfe, des Malteser-Hilfsdienstes und des Arbeiter-Samariter-Bundes erworben werden kann. Der Ablauf der ersten Hilfe gliedert sich in Sofortmaßnahmen wie die Entfernung eines Verunglückten aus dem Gefahrenbereich, Benachrichtigung des Rettungsdienstes über den telefon. Notruf (in Deutschland 110) oder Notrufsäulen, Versorgung des Betroffenen durch unmittelbare Hilfeleistung, v. a. Lagerung sowie Überwachung und Abwehr lebensbedrohlicher Zustände durch Atemspende, Herzmassage, Blutstillung, Notverbände, Schockbekämpfung u. a., bis zum Abtransport durch Rettungsfahrzeuge. Zur Bergung eines Bewusstlosen durch einen einzelnen Helfer wird der Rautek-Griff angewendet. Anschließend wird der Betroffene in stabile Seitenlage (NATO-Lage) gebracht, die ein Ersticken durch Verlegung der Atemwege mit Blut, Schleim oder Erbrochenem verhindert.
 
Beim Notruf sind fünf Angaben zu berücksichtigen: Wo ist etwas geschehen, was ist geschehen, wie viele Menschen sind betroffen, welche Zustände erfordern Arztbehandlung an Ort und Stelle, wer erstattet die Meldung?
 
Zu den allgemeinen Verhaltensregeln zählt, dass grundsätzlich der Hals freizumachen ist und beengende Kleidungsstücke gelockert werden müssen. Jeder Verunglückte soll außerdem möglichst warm gehalten werden. Notverbände bei Knochenbrüchen werden, wenn keine offene Verletzung vorliegt, besser über der Kleidung angelegt; nur verletzte Körperteile sollten entblößt werden (z. B. durch Aufschlitzen der Kleidung). Bei der Versorgung einer größeren Anzahl von Verletzten haben unmittelbar lebensbedrohlich Geschädigte Vorrang (Triage-Index). Grundsätzlich schließt die erste Hilfe durch Laien alle der Behandlung durch Rettungssanitäter und Notarzt vorbehaltenen Maßnahmen aus, da sie bei unsachgemäßer Ausführung zusätzliche Schädigungen bewirken können.
 
Literatur:
 
Erste Hilfe, bearb. v. H.-E. Köhnlein u. a. (91992);
 C. Scholz: Erste Hilfe bei Kindern (41993);
 W. Schär u. F. Tappert: Erste Hilfe kompakt (101996).

Universal-Lexikon. 2012.