Akademik

erweisen
sich niederschlagen (in); (sich) zeigen (in); (sich) anlassen (umgangssprachlich); (sich) ausprägen; rüberkommen (umgangssprachlich); an den Tag legen; Ausdruck finden (in); (sich) formen; beglaubigen; begründen; erhärten; besagen; beweisen; (sich) herauskristallisieren; (sich) herausstellen; deutlich werden; (sich) entpuppen; (sich) offenbaren

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er|wei|sen [ɛɐ̯'vai̮zn̩], erwies, erwiesen:
1.
a) <+ sich> sich in bestimmter Weise zeigen, sich (als jmd., etwas) herausstellen:
er erwies sich als Betrüger; ihre Behauptung erwies sich als wahr.
Syn.: sich entpuppen.
b) <tr.; hat nachweisen, beweisen:
damit konnte endgültig die Wirksamkeit dieses Mittels erwiesen werden; es ist noch nicht erwiesen, ob sie wirklich recht hat.
Syn.: bestätigen, sich bewahrheiten.
2. zuteilwerden lassen, bezeigen:
jmdm. Achtung, einen Gefallen erweisen; du hast mir damit einen schlechten Dienst erwiesen; für die erwiesene Teilnahme danken.
Syn.: angedeihen lassen (geh. oder ironisch), entgegenbringen.

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er|wei|sen 〈V. 277; hat
I 〈V. tr.〉 jmdm. etwas \erweisen zeigen, leisten, zukommen lassen ● jmdm. einen Dienst, eine Gunst, Gutes, Wohltaten \erweisen; bitte, \erweisen Sie mir den Gefallen, das Vergnügen, zu ...; jmdm. eine Gnade \erweisen; es ist erwiesen es hat sich gezeigt; für die erwiesene Anteilnahme danken
II 〈V. refl.〉 sich \erweisen zeigen, offenbar werden, sich herausstellen ● es hat sich erwiesen, dass ...; es erwies sich als ein Fehler, Irrtum; sie hat sich als eine zuverlässige Freundin, tüchtige Hilfe erwiesen; er hat sich mir gegenüber stets dankbar erwiesen; die Nachricht hat sich als falsch, wahr erwiesen; sich als nützlich, richtig, unbegründet, vergeblich \erweisen

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er|wei|sen <st. V.; hat [mhd. erwīsen = anweisen; refl. = sich zeigen, kundtun]:
1. nachweisen, beweisen:
jmds. Unschuld e.;
<häufig im 2. Part.:> es ist noch nicht erwiesen, ob er recht hat;
etw. als erwiesen ansehen.
2. <e. + sich> sich in bestimmter Weise zeigen, sich (als jmd., etw.) herausstellen:
sich dankbar gegen jmdn. e.;
die Nachricht hat sich als falsch erwiesen;
du hast dich als wahrer Freund erwiesen.
3. zuteilwerden lassen, bezeigen:
jmdm. Achtung e.;
du hast mir damit einen schlechten Dienst erwiesen.

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er|wei|sen <st. V.; hat [mhd. erwīsen = anweisen; refl. = sich zeigen, kundtun]: 1. nachweisen, beweisen: jmds. Unschuld e.; es ist noch nicht erwiesen, ob er recht hat; er wurde wegen erwiesener Unschuld freigesprochen; eine statistisch längst erwiesene Tatsache (NZZ 14. 3. 85, 25); etw. als erwiesen ansehen. 2. <e. + sich> sich in bestimmter Weise zeigen, sich (als jmd., etw.) herausstellen: sich dankbar gegen jmdn. e.; die Nachricht hat sich als falsch erwiesen; du hast dich als wahrer Freund erwiesen; Obwohl ... ihre (= der Kriegsschiffe) Sinnlosigkeit sich in zwei Kriegen erwiesen hat (Gregor-Dellin, Traumbuch 113). 3. zuteil werden lassen, bezeigen: jmdm. Achtung, einen Gefallen e.; du hast mir damit einen schlechten Dienst erwiesen; für die erwiesene Teilnahme danken.

Universal-Lexikon. 2012.