Akademik

legal
legitim; berechtigt; erlaubt; rechtens; rechtmäßig; statthaft; dem Recht entsprechend; zulässig; gesetzlich; zugelassen

* * *

le|gal [le'ga:l] <Adj.>:
gesetzlich [erlaubt], dem Gesetz gemäß, entsprechend /Ggs. illegal/: auf legalem Wege gegen jmdn. vorgehen; das ist vollkommen legal; sich legal verhalten.
Syn.: gestattet, legitim, rechtlich, rechtmäßig, statthaft (geh.), zugelassen, zulässig.

* * *

le|gal 〈Adj.〉 gesetzlich, dem Gesetz entsprechend; Ggs illegal [<lat. legalis „gesetzmäßig“; zu lex, Gen. legis „Gesetz“] Siehe auch Info-Eintrag: legal - info!

* * *

le|gal <Adj.> [lat. legalis, zu: lex (Gen.: legis) = Gesetz]:
gesetzlich [erlaubt], dem Gesetz gemäß, rechtmäßig; mit behördlicher Genehmigung:
eine -e Methode, Lösung;
etw. auf -em Weg erwerben;
das ist absolut l.;
er ist ganz l. eingereist.

* * *

I
Legal,
 
US-amerikanisches Papierformat (14 Zoll × 8,5 Zoll bzw. 35,56 cm × 21,59 cm).
II
Legal,
 
Ernst, Schauspieler, Regisseur und Theaterleiter, * Schlieben (bei Herzberg/Elster) 2. 5. 1881, ✝ Berlin (Ost) 29. 6. 1955; 1928-36 Leiter verschiedener Berliner Bühnen, u. a. der Krolloper und des Staatlichen Schauspielhauses; danach Regisseur und Schauspieler am Schiller-Theater; 1945-52 Generalintendant der Deutschen Staatsoper Berlin; dramaturgische Arbeiten, Verfasser und Übersetzer von Dramen; auch Filmrollen.
 
Literatur:
 
H. Barkhoff: E. L. (Berlin-Ost 1965).

* * *

le|gal <Adj.> [lat. legalis, zu: lex (Gen.: legis) = Gesetz]: gesetzlich [erlaubt], dem Gesetz gemäß, rechtmäßig; mit behördlicher Genehmigung: etw. auf -em Weg, l. erwerben; ich brauche Papiere, -e oder was heute eben als l. gilt, also von Ihrer Behörde (Heym, Schwarzenberg 77); diese Änderung ist völlig l., l. durchgeführt worden; Bordellkönig Helmcke ... investierte wirklich einen Teil seiner Millionen l. in die Westberliner Wirschaft (Prodöhl, Tod 12).

Universal-Lexikon. 2012.