legitim; berechtigt; erlaubt; legal; rechtmäßig; statthaft; dem Recht entsprechend; zulässig; gesetzlich; zugelassen
* * *
rẹch|tens 〈Adv.〉 nach dem Recht, mit Recht ● der Anspruch gilt \rechtens als verjährt; es ist rechtens, dass ... es ist rechtmäßig [erstarrter Genitiv zu Recht]
* * *
1rẹch|tens <Adv.> [spätmhd. rechtens, erstarrter Gen. von veraltet »das Rechte« = Recht, mhd. rehte, zu ↑ recht]:
zu Recht, mit Recht:
die Sache gilt r. als fragwürdig.
2rẹch|tens [vgl. ↑ 1rechtens]:
in den Verbindungen r. sein (rechtmäßig sein: die Mieterhöhung zum 1. des Monats ist r.);
für r. halten, erachten o. Ä. (etw. für rechtmäßig halten, erachten).
* * *
rẹch|tens [spätmhd. rechtens, erstarrter Gen. von veraltet „das Rechte“ = Recht, mhd. rehte, zu ↑recht]: I. <Adv.> zu Recht, mit Recht: die Sache gilt r. als fragwürdig; ein Mann, über den sie r. verärgert sind (Kemelman [Übers.], Mittwoch 71); r. (von Rechts wegen) müsste er zahlen. II. in den Verbindungen r. sein (rechtmäßig sein): die Mieterhöhung zum 1. des Monats ist r.; für r. halten, erachten o. Ä. (für rechtmäßig halten, erachten): das Finanzministerium hält die Steuererhöhung für r.
Universal-Lexikon. 2012.