Anschauung, die dem Individuum, seinen Bedürfnissen den Vorrang vor der Gemeinschaft einräumt:
den schrankenlosen Individualismus bekämpfen.
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In|di|vi|du|a|lịs|mus 〈[ -vi-] m.; -; unz.〉
1. Lehre, die dem Einzelwesen in der Gemeinschaft den Vorrang gibt
2. Betonung der Interessen des Einzelnen
3. Vertretung der eigenen Interessen
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In|di|vi|du|a|lịs|mus, der; - [frz. individualisme]:
1. (Philos.) Anschauung, die dem Individuum, seinen Bedürfnissen den Vorrang vor der Gemeinschaft einräumt.
2. (bildungsspr.) individualistische, bes. auf die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit ausgerichtete Haltung, die dem Gefühl der Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft wenig Raum lässt.
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I Individualismus,
allgemeine Bezeichnung für eine seelische Verhaltensweise, die (im Gegensatz zum Kollektivismus) die Eigenständigkeit, Selbstständigkeit und Freiheit des Einzelnen betont. - Als methodischer Individualismus werden Forschungsrichtungen (v. a. in den Sozialwissenschaften) bezeichnet, die vom Individuum ihren Ausgang nehmen.
II
Individualịsmus
der, -, die Auffassung, dass Interessen, Bedürfnisse und Rechte des Individuums gegenüber seiner sozialen Umgebung vorrangig seien; nach ihr gilt die Einzelpersönlichkeit in theoretischer, ethischer oder gesellschaftlich-politischer Hinsicht als eigentliche oder einzige Wirklichkeit und wird sinn- und wertmäßig als Zweckbestimmung, Gestaltungsnorm und Beurteilungsmaßstab angesehen. Der Individualismus steht im Gegensatz zum Universalismus oder Kollektivismus. — In Soziologie und Sozialgeschichte ist der Individualismus Gegenstand von Theorien sozialen Handelns, die das Individuum und seine natürlichen Antriebskräfte zum zentralen Ansatzpunkt der Erklärung sowohl von Kausalverhältnissen zwischen einzelnen Handlungseinheiten als auch von Ursprung und Aufrechterhaltung sozialer »Ordnung« (Regelmäßigkeit von integrierten Handlungsabläufen) machen. Soziologischer Individualismus reduziert auch soziale Vorgänge in Organisationen und noch größeren Gebilden auf bloße Wechselwirkungen von aufeinander einwirkenden Individuen und leugnet im Prinzip die Existenz von sozialen »Tatsachen«. — Der Individualismus ging aus der Aufklärungsphilosophie hervor als Versuch, das Individuum aus absolutistischen und klerikalen Bindungen zu befreien. Im 19. Jahrhundert legitimierte der Individualismus die Ausbildung ökonomisch und politisch ungleicher Strukturen als natürliche Ergebnisse des Rechtes auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Sozialdarwinismus). In den modernen Sozialwissenschaften erklärt der methodologische Individualismus soziale Phänomene unter Rückgriff auf (psychologische) Hypothesen über individuelles Verhalten (T. Parsons, K. R. Popper, F. A. Hayek, J. W. N. Watkins).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Anarchisten in Europa: Konsequenter Individualismus
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In|di|vi|du|a|lịs|mus, der; - [frz. individualisme]: 1. (Philos.) Anschauung, die dem Individuum, seinen Bedürfnissen den Vorrang vor der Gemeinschaft einräumt. 2. (bildungsspr.) individualistische, bes. auf die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit ausgerichtete Haltung, die dem Gefühl der Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft wenig Raum lässt.
Universal-Lexikon. 2012.