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Handschlag
Hand|schlag ['hantʃla:k]:
in den Wendungen mit, durch Handschlag: mit, durch einen Händedruck:
jmdn. mit Handschlag begrüßen; jmdn. durch Handschlag zu etwas verpflichten;
keinen Handschlag tun (ugs.): gar nichts arbeiten, tun:
an diesem Sonntag tue ich keinen Handschlag.

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Hạnd|schlag 〈m. 1uHändedruck, Händeschütteln (bes. als alter Brauch zwischen Partnern von Geschäftsabschlüssen) ● ein Versprechen durch \Handschlag bekräftigen; jmdn. durch \Handschlag verpflichten; jmdn. mit \Handschlag begrüßen; sich mit \Handschlag verabschieden; einen Geschäftsabschluss mit einem \Handschlag besiegeln; jmdm. etwas mit \Handschlag versprechen

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Hạnd|schlag , der:
1. (selten) mit der Hand ausgeführter Schlag:
jmdm. einen H. versetzen.
2. <Pl. selten> das Sich-die-Hand-Geben:
jmdn., sich/(geh.:) einander durch/per/mit H. begrüßen;
einen Vertrag durch H. besiegeln;
goldener H. (Händedruck a).
3. in der Wendung
keinen H. tun (ugs.; [zum Ärger für andere] nichts arbeiten: der Faulpelz hat heute noch keinen H. getan).

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Handschlag,
 
im älteren deutschen Recht eine Bekräftigung des Vertragsschlusses in Fällen, in denen kein feierliches Symbol vorgeschrieben war. Der Sinn des Handschlags ist zweifelhaft. Er wird entweder als Symbol für eine Haftungsbegründung angesehen oder als Gemeinschaftssymbol; in der Volkssitte (bei Nachbarschaftshilfe, Viehkauf) im Sinne vertraglicher Bekräftigung ebenso wie in manchen Handelsbräuchen (Börse) und beim Gelöbnis bei Antritt eines Amtes oder Dienstes hat er sich erhalten.
 

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Hạnd|schlag, der: 1. (selten) mit der Hand ausgeführter Schlag: jmdm. einen H. versetzen. 2. <Pl. selten> das Hinreichen bzw. Ergreifen der entgegengestreckten Hand des Gegenübers zum Händedruck bei der Begrüßung od. Verabschiedung, auch als symbolische Geste der Bekräftigung bei Abschluss eines Vertrages od. bei einer Abmachung: jmdn., sich/(geh.:) einander durch/per/mit H. begrüßen; einen Vertrag durch H. besiegeln. 3. in der Wendung keinen H. tun (ugs.; [zum Ärger für andere] nichts arbeiten): der Faulpelz hat heute noch keinen H. getan; Das Honorar war sehr ordentlich, in weniger als drei Jahren rund 140 000 Mark. Merkwürdig nur, dass die Gattin dafür keinen H. tun musste (Zeit 4. 8. 95, 43); in der Mittagspause haben sie mir mein ganzes Handwerkszeug gestohlen, und ich steh' ... da ..., und ich kann keinen H. tun (Fallada, Blechnapf 258).

Universal-Lexikon. 2012.