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be|kräf|ti|gen [bə'krɛftɪgn̩] <tr.; hat:mit Nachdruck bestätigen:
ein Versprechen, eine Aussage bekräftigen.
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be|krạ̈f|ti|gen 〈V. tr.; hat〉 nachdrücklich bestätigen, unterstützen, Geltung verschaffen ● die Meinung eines anderen \bekräftigen; einen Vorschlag \bekräftigen; seine Worte mit einem Eid, einem Versprechen \bekräftigen
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be|krạ̈f|ti|gen <sw. V.; hat [zu mhd. bekreften = kräftigen, stärken]:
a) nachdrücklich bestätigen:
er bekräftigte seine Aussagen mit einem/durch einen Eid;
einen Handel durch Handschlag b.;
b) in etw. bestärken, unterstützen:
den Verdacht, die Vermutung b.
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be|krạ̈f|ti|gen <sw. V.; hat [zu mhd. bekreften = kräftigen, stärken]: a) nachdrücklich bestätigen: er bekräftigte seine Aussagen mit einem/durch einen Eid; Das Zweite Vatikanische Konzil hat diese Lehre ergänzt und bekräftigt (Saarbr. Zeitung 19. 12. 79, 3); einen Handel durch Handschlag b.; er bekräftigte, dass er Hilfe leisten wolle; Sodann bekräftigte Balladur, die Regierung werde eine Aufhebung der Devisenkontrollen ... anordnen (NZZ 28. 8. 86, 14); b) in etw. bestärken, unterstützen: den Verdacht, die Vermutung b.; ... Zuversicht ..., alles werde gut. Die bunte Dämmerung des Kirchenschiffs bekräftigte dieses Gefühl (Hahn, Mann 66); Die Ereignisse ... haben mich nur in der Überzeugung bekräftigt, dass unsre Handlungsweise richtig war (Werfel, Bernadette 289); „So einer hat nichts und nimmt das Maul voll“, bekräftigte der ältere (Broch, Versucher 11); ∙ c) mit einem Siegel versehen u. so bestätigen: suchte von neuem nach dem Siegel, fand es endlich, bekräftigte die Urkunde (C. F. Meyer, Amulett 5).
Universal-Lexikon. 2012.