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be|grü|ßen [bə'gry:sn̩] <tr.; hat:1. [freundlich] persönliche Worte an jmdn. richten, den man gerade getroffen hat, mit dem man gerade zusammengetroffen ist:
er begrüßte mich mit den Worten: »Dich habe ich ja ewig nicht gesehen.«; seine Gäste herzlich begrüßen.
2. zustimmend aufnehmen:
einen Vorschlag, jmds. Entschluss begrüßen.
Syn.: ↑ anerkennen, ↑ annehmen, ↑ beipflichten, ↑ bejahen, ↑ billigen, ↑ einwilligen, für richtig halten, ↑ gutheißen, ↑ respektieren, richtig finden.
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be|grü|ßen 〈V. tr.; hat〉
1. beim Kommen grüßen, willkommen heißen
2. 〈fig.〉 billigen, für erfreulich, gut, richtig halten
3. 〈schweiz.〉 jmdn., bes. eine Behörde \begrüßen um seine bzw. ihre Meinung befragen, ihm bzw. ihr Mitteilung von einem Beschluss machen
● wir \begrüßen es sehr, dass ...; auch ich würde es \begrüßen, wenn ...; wir \begrüßen seinen Entschluss, seinen Plan, sein Verhalten, sein Vorhaben; jmdn. freundlich, herzlich, kühl, liebenswürdig, offiziell, unfreundlich \begrüßen; jmdn. mit großer Herzlichkeit, mit freundlichen Worten \begrüßen
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be|grü|ßen <sw. V.; hat [mhd. begrüeʒen]:
1. mit Gruß empfangen, willkommen heißen; jmdm. grüßend entgegentreten:
er stand auf, um den Freund zu b.;
sich [gegenseitig] b./(geh.:) einander b.;
Ü die Kinder begrüßen den ersten Schnee mit großem Freudengeschrei.
2. positiv bewerten, freudig zur Kenntnis nehmen, zustimmend aufnehmen, gutheißen:
einen Vorschlag, jmds. Entschluss b.;
diese Entwicklung dürfte in vielen Fällen zu b. sein;
es ist zu b., dass er doch noch kommt.
3. (schweiz.) befragen; sich an jmdn. wenden, um seine Meinung einzuholen:
er handelte, ohne die zuständigen Stellen in dieser Sache begrüßt zu haben.
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be|grü|ßen <sw. V.; hat [mhd. begrüeʒen]: 1. mit Gruß empfangen, willkommen heißen; jmdm. grüßend entgegentreten: ... winke aber ab, als er mich herzlich b. will (Hofmann, Fistelstimme 182); Begegnen sie aber zufällig dem obersten Boss im Fahrstuhl, so begrüßt sie dieser mit Handschlag (Richartz, Büroroman 88); er stand auf, um den Freund zu b.; sich [gegenseitig] b.; (geh.:) einander b.; Ü die Kinder begrüßen den ersten Schnee mit großem Freudengeschrei; Napoleon wurde von ihnen als Befreier begrüßt. 2. positiv bewerten, freudig zur Kenntnis nehmen, zustimmend aufnehmen, gutheißen: einen Vorschlag, jmds. Entschluss b.; Die Lebendigkeit und die propere gesunde Vernunft, die sich ein älterer Mensch erhält, indem er alle Regungen der Zeit begrüßt (Strauß, Niemand 204); diese Entwicklung dürfte in vielen Fällen zu b. sein; es ist zu b., dass ... 3. a) (schweiz.) befragen; sich an jmdn. wenden, um seine Meinung einzuholen: er handelte, ohne die zuständigen Stellen in dieser Sache begrüßt zu haben; Die Naturschutzorgane machen nun geltend, sie hätten vom Bundesamt für Forstwesen begrüßt werden sollen (NZZ 4. 4. 84, 27); ∙ b) ersuchen: Wenn ihr euch so im Kreise drehen wolltet, wie er's in seiner alten Mühle tut, das hieß' er allenfalls noch gut; besonders wenn ihr ihn darum b. solltet (Goethe, Faust I, 4154 ff.).
Universal-Lexikon. 2012.