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Gatter
Zaun; Gitter

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Gat|ter ['gatɐ], das; -s, -:
1.
a) Lattenzaun:
die Weide mit einem Gatter einzäunen.
b) Tür aus breiten Latten:
das Gatter schließen.
2. Gehege:
jedes Tier hat ein Gatter für sich.

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Gạt|ter 〈n. 13
1. Gitter (Eisen\Gatter, Holz\Gatter)
2. Zaun
3. Spulengestell an Spinnmaschinen
4. durch einen Kurbeltrieb bewegter Rahmen, in den ein od. mehrere Sägeblätter einer Gattersäge eingespannt sind
5. 〈EDV〉 kleinste Schalteinheit zur Verarbeitung binärer Signale
[<ahd. gataro „Türflügel“, eigtl. „Zusammenfügung“; zu idg. *ghodh- „vereinigen, eng verbunden sein“; hierzu ergattern, vergattern; verwandt mit Gitter, Gatte]

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Gạt|ter , das; -s, - [mhd. gater, ahd. gataro = Gatter als Zaun od. Tor; Pforte aus Gitterstäben (an Burgen), verw. mit Gitter]:
1.
a) [Latten]zaun:
die Wiesen sind durch ein G. voneinander getrennt;
b) Latten-, Gittertor;
c) (Reiten) senkrechter Lattenverschlag zwischen zwei Pfosten als Hindernis bei Springprüfungen.
2. (Jägerspr.) Gehege:
das G. muss erweitert werden.
3. (Technik)
a) Rahmen mit den Sägeblättern (bei der Gattersäge);
b) Gattersäge.
4. (Technik) Spulengestell an Spinnmaschinen.
5. (Elektronik) Schaltkreis, der elementare logische Verknüpfungen realisiert.

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I
Gatter
 
[engl. gate], Teil eines Schaltkreises. Es ordnet einem Eingangssignal ein Ausgangssignal zu, und zwar entweder eine 0 oder eine 1. Die Verknüpfung geschieht durch logische (boolesche) Operatoren. Gatter unterscheiden sich je nach Art dieses Operators (And-Gatter, Or-Gatter usw.).
II
Gatter,
 
1) allgemein: Zaun, Latten-, Gittertor.
 
 2) Elektronik: ein elektrischer Schaltkreis, der eine elementare logische Verknüpfung im Sinne der Schaltalgebra realisiert, d. h., die Ausgangsgröße eines Gatters entspricht einer logischen Grundfunktion (z. B. der Disjunktion beim ODER-Gatter oder -Glied, der Konjunktion beim UND-Gatter oder -Glied) in Abhängigkeit von einer oder mehreren binären Eingangsgrößen.
 
 3) Holzbearbeitung: Gattersäge, eine Sägemaschine mit nebeneinander waagerecht oder senkrecht (also in der Art eines Gatters) angeordneten, hin- und hergehenden Sägeblättern zum Zertrennen von Holzstämmen zu Bohlen und Brettern. (Sägen)
 
 4) Pferdesport: Hindernis bei Springprüfungen, bestehend aus senkrechtem Lattenverschlag zwischen zwei Hindernisständern.
 
 5) Textiltechnik: mechanische Vorrichtung zum Aufstecken oder Einhängen von Spulen an Spinnerei- und Texturiermaschinen sowie an Webereivorbereitungs-, Tufting-, Rundstrick- und Kettenwirkmaschinen.
 

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Gạt|ter, das; -s, - [mhd. gater, ahd. gataro = Gatter als Zaun od. Tor; Pforte aus Gitterstäben (an Burgen), verw. mit ↑Gitter]: 1. a) [Latten]zaun: die Wiesen sind durch ein G. voneinander getrennt; Sie (= die Kuh) streckt anhänglich den Kopf über das G. (Molo, Frieden 49); b) Latten-, Gittertor: Einmal war ein G. bloß angelehnt (Johnson, Ansichten 72); c) (Reiten) senkrechter Lattenverschlag zwischen zwei Pfosten als Hindernis bei Springprüfungen. 2. (Jägerspr.) Gehege: das G. muss erweitert werden. 3. (Technik) a) Rahmen mit den Sägeblättern (bei der Gattersäge); b) Gattersäge. 4. (Technik) Spulengestell an Spinnmaschinen. 5. (Elektronik) Schaltkreis, der elementare logische Verknüpfungen realisiert.

Universal-Lexikon. 2012.