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schächten
ausbluten lassen

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schạch|ten 〈V. intr.; hat; Bgb.〉 einen Schacht herstellen

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schạch|ten <sw. V.; hat [zu Schacht (1 a)] (seltener):
1. eine [Bau]grube o. Ä. ausheben.
2. ausheben (1 b), ausschachten (b):
eine Grube s.

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Schächten
 
[von hebräisch šạḥaṭ »schlachten«], rituelle Schlachtmethode im Judentum, die durch einen Schächter (»Schochet«) mit vorschriftsmäßigem Schächtmesser (»Challaf«) ausgeführt werden muss. Mit einem einzigen Halsschnitt werden Schlagadern, Luft- und Speiseröhre durchtrennt, was die rasche Bewusstlosigkeit des Schlachttieres und sein völliges Ausbluten gewährleistet, um dem Blutgenussverbot (1. Mose 9, 4) zu entsprechen. Aufgrund der raschen Bewusstlosigkeit ist das Schächten für das Tier weitgehend schmerzfrei, sodass sich der Vorwurf der »Tierquälerei« nicht aufrechterhalten lässt. - Als Art der rituellen Schlachtung ist die Schlachtmethode ebenfalls im Islam vorgeschrieben (Blutgenussverbot: Sure 2, 167 folgende); Bezeichnung dort: arabisch Dhabh.
 
Recht:
 
Nach § 4 Tierschutzgesetz müssen Wirbeltiere vor dem Töten in der Regel betäubt werden, jedoch erlaubt § 4 a des Gesammelten das Schlachten warmblütiger Tiere ohne Betäubung (Ausnahmegenehmigung notwendig), wenn dies erforderlich ist, um den Bedürfnissen bestimmter Religionsgemeinschaften zu entsprechen. Weiterführende Bestimmungen enthält die Tierschutz-Schlacht-VO vom 3. 3. 1997, die in Umsetzung der EG-Richtlinie über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung vom 22. 12. 1993 ergangen ist.
 

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schạch|ten <sw. V.; hat [zu ↑Schacht (1 a)] (seltener): 1. eine [Bau]grube o. Ä. ausheben: wenn wir Anfang März anfangen können zu s., ist das Haus im Mai bezugsfertig. 2. ausheben (1 b), ↑ausschachten (b): eine Grube s.; 1982 schachteten unsere Weidgenossen etwa 1,5 Kilometer Kabelgraben und verlegten ein Stromkabel zur Anlage (Jagd 3, 1987, 90).

Universal-Lexikon. 2012.