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Schlachtung
Schlạch|tung 〈f. 20das Schlachten

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Schlạch|tung, die; -, -en:
das Schlachten (1).

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Schlachtung,
 
Schlachten, fachgerechtes Töten von Schlachttieren unter Einhaltung bestimmter gesetzlicher Vorschriften. So muss u. a. das Schlachttier vor der Tötung betäubt werden, z. B. mithilfe eines Bolzenschussapparates. Die sich anschließende, zum Tod führende Ausblutung des Tierkörpers wird durch einen Hals- oder Bruststich eingeleitet. Jede Schlachtung bedarf vorhergehender Schlachttieruntersuchung durch einen vereidigten Tierarzt oder einen Fleischkontrolleur und muss innerhalb von 24 Stunden nach der Untersuchung durchgeführt sein. - Hausschlachtungen unterliegen im Allgemeinen den gleichen gesetzlichen Bestimmungen.

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Schlạch|tung, die; -, -en: das Schlachten (1): Dann gab sie uns frische Leberwurst aus eigener S. (Borkowski, Wer 35).

Universal-Lexikon. 2012.