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Radikalismus
Extremismus; Allgemeingültigkeit; Kompromisslosigkeit; Radikalität; Rücksichtslosigkeit

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Ra|di|ka|lis|mus [radika'lɪsmʊs], der; -:
radikales Denken und Handeln, Streben nach einem [politischen, religiösen oder weltanschaulichen] Ziel mit allen Mitteln und ohne Rücksicht auf die Folgen:
er neigt zu einem gewissen Radikalismus in allem, was er tut; der Radikalismus dieser Partei ist gefährlich.
Syn.: Härte.

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Ra|di|ka|lịs|mus 〈m.; -; unz.〉
1. bis zum Äußersten gehende Richtung, bes. politisch
2. radikales Denken, extreme Anschauungen

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Ra|di|ka|lịs|mus, der; -, …men <Pl. selten>:
1.radikale (1) Einstellung; rigorose Denk- u. Handlungsweise.
2.radikale (2) politische, ideologische, weltanschauliche Richtung.

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Radikalịsmus
 
der, -, politisch-sozialer Begriff, der - häufig nur undeutlich gegen den des Extremismus abgegrenzt und mitunter synonym verwendet - bestimmte politische Theorien, Weltanschauungen und die dazugehörigen politisch-sozialen Bewegungen bezeichnet, die auf eine grundlegende Veränderung oder Kritik eines bestehenden Zustandes zielen.
 
Politische Verbreitung, zunächst in einem durchaus positiven Sinne, erfuhr der Begriff erstmals im Zuge der nach der Französischen Revolution und v. a. im Vormärz in Europa einsetzenden demokratischen, liberalen und republikanischen Bestrebungen, wobei Radikalismus als »Spielart des Liberalismus« (P. Wende) das prinzipienfeste, unter Umständen auch organisierte Eintreten für Bürgerrechte, soziale Gleichheit, Freiheit und demokratische Selbstbestimmung bezeichnete. Erst nach dem Scheitern der Revolution von 1848/49 und in der abwehrenden Einstellung gegenüber der aufkommenden Arbeiterbewegung erhielt der Begriff die negative Bedeutung einer kompromisslosen Umsturzgesinnung und wurde zum Instrument tages- oder parteipolitische Auseinandersetzungen. In der Zwischenkriegszeit fand der Begriff Anwendung auf jede politische Richtung, die »das System« bekämpfte - auf die extreme Linke ebenso wie auf die extreme Rechte. Nach 1945 setzte sich die eindeutig negative Besetzung des Begriffs fort. Erst durch die Studentenbewegung der späten 60er-Jahre, die sich als »radikal« verstand, änderte sich dies allmählich. Der damit in der Folgezeit verbundenen Aufwertung des Begriffs Radikalismus trugen die Verfassungsschutzbehörden insofern Rechnung, als sie seit 1974 antidemokratische Gruppierungen nicht mehr als »radikal«, sondern als »extremistisch« einstuften. Demgegenüber wurde der Extremistenbeschluss vom 28. 1. 1972, der die Verfassungstreue von Bewerbern für den öffentlichen Dienst sicherstellen sollte, unter dem missverständlichen Namen »Radikalenerlass« bekannt. - Heute ist der Begriff Radikalismus mehrdeutig und damit unscharf geworden; er wird 1) gleichbedeutend mit Extremismus gebraucht, 2) als Vorform des Extremismus verstanden; 3) beschreibt er eine Haltung, die entsprechend der sprachlichen Grundbedeutung (von lateinisch radix »Wurzel«) die Wurzel allen Übels zu beseitigen sucht, ohne notwendigerweise antidemokratisch zu sein.
 
Literatur:
 
P. Wende: R. im Vormärz. Unterss. zur polit. Theorie der frühen dt. Demokratie (1975);
 
Kampf um Wörter. Polit. Begriffe im Meinungsstreit, hg. v. M. Greiffenhagen (1980);
 J. Button: The radicalism handbook. A complete guide to the radical movement in the twentieth century (London 1995).
 
Weitere Literatur: Extremismus.

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Ra|di|ka|lịs|mus, der; -, ...men <Pl. selten>: 1. radikale (1) Einstellung; rigorose Denk- u. Handlungsweise: er neigt zu einem gewissen R. in allem, was er tut. 2. radikale (2) politische, ideologische, weltanschauliche Richtung: den Radikalismen von links und rechts den Kampf ansagen; Ein geschwächter Mittelstand verfällt dem R. nur allzu leicht (Fraenkel, Staat 197).

Universal-Lexikon. 2012.