Rechtfertigung
* * *
Apo|lo|ge|tik 〈f. 20〉
1. Verteidigung eines Bekenntnisses usw.
2. Rechtfertigungslehre (vor allem des christlichen Glaubens); Sy Fundamentaltheologie
[→ Apologet]
* * *
Apo|lo|ge|tik, die; -, -en [spätlat. apologeticum < griech. apologētikón]:
1. (bildungsspr.) Verteidigung, wissenschaftliche Rechtfertigung von [christlichen] Lehrsätzen o. Ä.
2. <o. Pl.> (Theol.) Teilgebiet der Theologie, das sich mit der rationalen Rechtfertigung des Glaubens befasst.
* * *
Apologetik
[zu griechisch apologeĩsthai »sich verteidigen«] die, -/-en,
1) allgemein: Rechtfertigung eines Bekenntnisses, einer Anschauung oder Lehre.
2) ohne Plural, Christentum: theologisches Lehrfach, das die Glaubwürdigkeit der christlichen Offenbarung nachzuweisen sucht. Momente der Apologetik finden sich bereits im Neuen Testament und in der alten Kirche (Apologet); ihre stärkste Ausbildung erhielt sie im 19. Jahrhundert als Instrument zur konfessionellen Abgrenzung. - In der neueren katholischen Theologie wird ihre ursprüngliche Aufgabe im Rahmen der Fundamentaltheologie wahrgenommen.
H. Ott: A. des Glaubens. Grundprobleme einer dialog. Fundamentaltheologie (1994).
3) Judentum: Rechtfertigung der eigenen Besonderheit gegenüber der nichtjüd. Umwelt. In der Antike geschah dies teils in Form von Geschichtsschreibung (besonders durch Josephus Flavius), teils als direkte Widerlegung judenfeindlicher Schriften. In Mittelalter und Neuzeit entstanden antichristliche (seltener antiislamische) theologische Werke, vorrangig zu internem Gebrauch, seltener im Zusammenhang mit (meist erzwungenen) Disputationen.
* * *
Apo|lo|ge|tik, die; -, -en [spätlat. apologeticum < griech. apologētikón]: 1. (bildungsspr.) Verteidigung, wissenschaftliche Rechtfertigung von [christlichen] Lehrsätzen o. Ä. 2. <o. Pl.> (Theol.) Teilgebiet der Theologie, das sich mit der rationalen Rechtfertigung des Glaubens befasst.
Universal-Lexikon. 2012.