Genie; brillanter Kopf (umgangssprachlich); Einstein (umgangssprachlich); Intelligenzler (umgangssprachlich); Intelligenzbolzen (umgangssprachlich); Intelligenzbestie (umgangssprachlich)
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Ge|ni|us
I 〈m.; -; unz.〉 schöpfer. Geist, schöpfer. Kraft
II 〈m.; -, -ni|en〉
1. Schutzgeist
2. 〈Kunst〉 geflügelte, männl. od. weibl. niedere Gottheit
● \Genius Loci Schutzgeist eines Ortes
[lat., eigtl. „Personifikation der Zeugungskraft“, dann „Schutzgeist“, spätlat. „Schöpfergeist“; → Genie; loci: Gen. von lat. locus „Ort“]
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1. (bes. im römischen Altertum) beschützender, vor Unheil bewahrender Geist eines Menschen, einer Gemeinschaft, eines Ortes:
sein G. hat ihm geholfen.
2. <meist Pl.> (Kunstwiss.) geflügelt dargestellte Gottheit der römischen Mythologie.
3. (geh.)
a) <o. Pl.> [höchste] schöpferische Geisteskraft eines Menschen:
der G. Goethes;
b) Mensch mit höchster schöpferischer Geisteskraft:
Bach, der große musikalische G. des Barocks.
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Genius
[lateinisch »Schutzgeist«] der, -/...ni|en,
1) allgemein: 1) ohne Plural, höchste schöpferische Geisteskraft; 2) Mensch mit hoher Schöpferkraft.
2) Plural auch ...nii, Religionswissenschaft: das den Menschen leitende Wesen. Nach altrömischer Vorstellung war der Genius die göttliche Verkörperung der im Mann wirksamen zeugenden Kraft; ihr entsprach die Juno der Frau. Der Genius konnte im alten Rom auch die gesamte Persönlichkeit des Mannes bezeichnen; das Fest des Genius war der Geburtstag des Mannes, sein heiliges Tier die Schlange. Auf pompejanischen Wandgemälden ist der Genius des Hausherrn in der Gestalt eines am Hausherd opfernden Mannes dargestellt, mit Füllhorn und Schale und meist inmitten zweier Laren. Eine Variante dieser Darstellung war der seit 29 v. Chr. durch Senatsbeschluss in jedem Viertel der Stadt Rom verehrte Genius des Kaisers, eine Vorform des Kaiserkultes. Der Genius des Hauses und der Familie, der sich aus dem häuslichen Kult entwickelte, führte zu Bildungen wie dem Genius des römischen Volkes, der Stadt Rom sowie den Genius von Genossenschaften, Gemeinden, Provinzen und Örtlichkeiten (Genius Loci), bis die Bedeutung des Genius zu der eines allgemeinen Schutzgeistes verflachte. - Seit dem 17. Jahrhundert wurde v. a. in der Kunst die Bezeichnung Genien als Gattungsname auf männliche und weibliche Flügelgestalten übertragen.
Hb. der klass. Altertums-Wiss.. .., gegr. v. Iwan von Müller, Abt. 4, Bd. 5: G. Wissowa: Religion u. Kultus der Römer (21912, Nachdr. 1971);
K. Latte: Röm. Religionsgesch. (Nachdr. 1992).
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Ge|ni|us, der; -, ...ien [lat. genius = Schutzgeist; spätlat. = Schöpfergeist, natürliche Begabung]: 1. (bes. im römischen Altertum) beschützender, vor Unheil bewahrender Geist eines Menschen, einer Gemeinschaft, eines Ortes: sein G. hat ihm geholfen. 2. <meist Pl.> (Kunstwiss.) geflügelt dargestellte Gottheit der römischen Mythologie: die üppigen Malereien an der Saaldecke und auf dem Vorhang, die eine Menge entblößter Genien ... zeigten (Th. Mann, Krull 32). 3. (geh.) a) <o. Pl.> [höchste] schöpferische Geisteskraft eines Menschen: der G. Goethes, dieses Komponisten; Von der Dienstbarmachung des Feuers durch den menschlichen G. bis zur Dienstbarmachung der Elektrizität (Kantorowicz, Tagebuch I, 94); b) Mensch mit höchster schöpferischer Geisteskraft: Bach, der große musikalische G. des Barock.
Universal-Lexikon. 2012.