einengen; behindern; einschränken; knausern; knapp halten; kontingentieren; limitieren; (sich) bescheiden; (sich) in Grenzen halten; begrenzen; kontingentieren; limitieren; (sich) bescheiden; (sich) in Grenzen halten; begrenzen
* * *
be|schrän|ken [bə'ʃrɛŋkn̩]:a) <tr.; hat geringer, eingeengter, begrenzter werden lassen:
jmds. Rechte, Freiheit beschränken; die Zahl der Plätze ist beschränkt; in beschränkten (ärmlichen) Verhältnissen leben.
Syn.: ↑ beschneiden, ↑ drosseln, ↑ einschränken, ↑ herabsetzen, ↑ kürzen, ↑ limitieren, ↑ mindern, ↑ reduzieren, ↑ schmälern, ↑ streichen, ↑ verkleinern, ↑ verkürzen, ↑ vermindern, ↑ verringern.
b) <+ sich> es mit einer begrenzten Anzahl, Größe, einem begrenzten Umfang o. Ä. von etwas genug sein lassen; etwas nicht unnötig ausweiten:
bei seiner Rede beschränkte er sich auf das Notwendigste; sie weiß sich zu beschränken.
* * *
be|schrạn|ken 〈V. tr.; hat〉 mit Schranken versehen ● beschrankter Bahnübergang
* * *
mit Schranken versehen:
einen gefährlichen Übergang b.;
<meist 2. Part.:> ein beschrankter Bahnübergang.
* * *
be|schrạn|ken <sw. V.; hat (Eisenb.): mit Schranken versehen: einen gefährlichen Übergang b.; <meist 2. Part.:> ein beschrankter Bahnübergang.
Universal-Lexikon. 2012.