beschränken; kontingentieren; beschränken (auf); (sich) bescheiden; (sich) in Grenzen halten; begrenzen
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li|mi|tie|ren [limi'ti:rən] <tr.; hat (bes. Fachspr.):(in Bezug auf die Anzahl o. Ä.) eine Grenze festsetzen, die nicht über-, unterschritten werden soll:
die Teilnehmerzahl ist auf 30 limitiert; die Höchstgeschwindigkeit limitieren; die steuerlich akzeptierten Anschaffungskosten wurden auf 50 000 Euro limitiert.
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li|mi|tie|ren 〈V. tr.; hat〉 begrenzen, beschränken, einschränken ● den Preis, Umfang, die Größe \limitieren; limitierte Auflage A. in geringer Stückzahl, Sonderausgabe
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li|mi|tie|ren <sw. V.; hat [lat. limitare = abgrenzen, bestimmen, zu: limes, ↑ Limes] (bes. Fachspr.):
im Umfang begrenzen, beschränken:
etw. ist nach oben, nach unten [nicht] limitiert;
eine Auflage auf 300 Exemplare l.
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li|mi|tie|ren <sw. V.; hat [lat. limitare = abgrenzen, bestimmen, zu: limes, ↑Limes]: a) (bes. Fachspr.): im Umfang begrenzen, beschränken: etw. ist nach oben, nach unten [nicht] limitiert; eine Auflage auf 300 Exemplare l.; limitierte Order (Order mit Angabe eines Limits b); ∙ b) ↑eingrenzen (1): Wenn er glaubt, etwas Übereiltes, Allgemeines, Halbwahres gesagt zu haben: so hört er nicht auf zu l., zu modifizieren und ab- und zuzutun (Goethe, Werther I, 12. August).
Universal-Lexikon. 2012.