trüben; dämpfen; kürzen; nachlassen; senken; herabsetzen; heruntersetzen; verkleinern; einschränken; erniedrigen; reduzieren; mindern; ermäßigen; verringern
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schmä|lern ['ʃmɛ:lɐn] <tr.; hat:geringer werden lassen; [im Wert] herabsetzen:
jmds. Rechte, Verdienste, jmdn. in seinen Rechten, Verdiensten schmälern; diese Ausgaben schmälern den Gewinn; ich will deine Verdienste nicht schmälern.
Syn.: ↑ abschwächen, ↑ antasten, ↑ bagatellisieren, ↑ begrenzen, ↑ beschneiden (geh.), ↑ beschränken, ↑ drosseln, ↑ drücken, ↑ einschränken, in Mitleidenschaft ziehen, ↑ kürzen, ↑ mindern, ↑ reduzieren, ↑ untergraben, ↑ verkleinern, ↑ verkürzen, ↑ vermindern, ↑ verringern.
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schmä|lern 〈V. tr.; hat〉
1. verringern, verkleinern
2. herabsetzen
● jmds. Verdienste \schmälern [<spätmhd. smelern „schmälern, schmaler machen“; zu schmal „gering, verächtlich; wenig breit“]
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schmä|lern <sw. V.; hat [spätmhd. smelern = schmäler machen]:
verringern, verkleinern, [im Wert] herabsetzen:
jmds. Rechte, jmdn. in seinen Rechten, den Wert von etw. s.;
ich will dir dein Vergnügen nicht s.
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schmä|lern <sw. V.; hat [spätmhd. smelern = schmäler machen]: verringern, verkleinern, [im Wert] herabsetzen: jmds. Rechte, Verdienste, jmdn. in seinen Rechten, Verdiensten, den Wert von etw. s.; Bäume schmälern den Ertrag der Weideflächen; ich will dir dein Vergnügen, deine Begeisterung nicht s.; Die Landesregierung will ... die Kompetenzen der Regionalversammlung nicht s. (FR 10. 6. 99, 26).
Universal-Lexikon. 2012.