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Sukzession
Abfolge; Nachfolge

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Suk|zes|si|on 〈f. 20
1. Rechtsnachfolge
2. Thronfolge
3. Entwicklungsreihe, allmähliches Übergehen einer Pflanzengesellschaft in eine andere
[<lat. successio]

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Suk|zes|si|on, die; -, -en [lat. successio = Nachfolge, zu: successum, 2. Part. von: succedere, sukzedieren]:
1. Erbfolge (a, b).
2.
apostolische S. (kath. Rel.; nach katholischer Lehre die Fortführung der Nachfolge der Apostel darstellende Amtsnachfolge der Priester).
3. (Ökol.) zeitliche Aufeinanderfolge der an einem Standort einander ablösenden Pflanzen- u. Tiergesellschaften.
4. Übernahme der Rechte u. Pflichten eines Staates durch einen anderen.

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Sukzession
 
[lateinisch successio »Nachfolge«] die, -/-en,  
 1) Lagerstättenkunde: die zeitliche Abfolge der Mineralbildung auf Erz- und Mineralgängen.
 
 2) Ökologie: durch die Änderung von Standortfaktoren bewirkte zeitliche Aufeinanderfolge von Pflanzengesellschaften. Jede Entwicklungsreihe von der Erstbesiedlung durch Pionierarten über Folgegesellschaften bis zu einer Klimaxgesellschaft nennt man Serie, das Teilstück einer Serie Stadium. Ist ein Gleichgewicht zwischen Klima, Boden und Vegetation erreicht, nennt man die unter diesen Bedingungen wachsende Phytozönose Schlussgesellschaft. Gegebenenfalls (z. B. durch Beweidung) können sich Entwicklungsreihen von der Schlussgesellschaft entfernen (regressive Sukzession). Alle Sukzessionsreihen, die sich in Richtung zur Schlussgesellschaft entwickeln, werden als progressive Sukzession bezeichnet. Zu Sukzession kommt es im Verlauf der Verlandung eines Sees, in der Folge eines Waldbrandes, beim Absterben eines Baums oder bei den Verwesungsprozessen an Aas.
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Stoffkreisläufe und Nährstoffhaushalt
 
Ökosystem: Störungen und Regulation
 
 3) Recht: die Rechtsnachfolge.
 
 4) Theologie: apostolische Sukzession, die Amtsnachfolge der Bischöfe in einer auf die Apostel zurückgeführten direkten und ununterbrochenen Reihenfolge, die die Legitimität des Amtsträgers und damit die Apostolizität der Kirche und ihren Wahrheitsanspruch gewährleisten soll. Wesentlich für die apostolische Sukzession sind Weihe und Handauflegung, durch die das kirchliche Amt vermittelt wird. Als wesentlich für den Seinsbestand ihrer Kirchen werten die katholische, die anglikanische sowie die orthodoxe Kirche die apostolische Sukzession, die Kirchen der Reformation dagegen die Sukzession der Evangeliumsverkündigung.
 
Literatur:
 
H. Schütte: Amt, Ordination u. S. im Verständnis ev. u. kath. Exegeten u. Dogmatiker der Gegenwart sowie in Dokumenten ökumen. Gespräche (1974).

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Suk|zes|si|on, die; -, -en [lat. successio = Nachfolge, zu: successum, 2. Part. von: succedere, ↑sukzedieren]: 1. Erbfolge (a, b). 2. *apostolische S. (kath. Rel.; nach katholischer Lehre die Fortführung der Nachfolge der Apostel darstellende Amtsnachfolge der Priester). 3. (Ökologie) zeitliche Aufeinanderfolge der an einem Standort einander ablösenden Pflanzen- u. Tiergesellschaften. 4. Übernahme der Rechte u. Pflichten eines Staates durch einen anderen.

Universal-Lexikon. 2012.