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Nach|fol|ge 〈f. 19; unz.〉
1. das Nachfolgen
2. Übernahme eines Amtes, einer Würde, eines Erbes von einem Vorgänger
● \Nachfolge Christi (nach Matthäus 16,24); jmds. \Nachfolge antreten
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Nach|fol|ge, die [mhd. nāchvolge]:
1. Übernahme eines Amtes, eines Ranges o. Ä. von einem Vorgänger; Nachfolgerschaft:
jmds. N. antreten;
die Frage der N. in der Parteiführung beraten, regeln.
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Nach|fol|ge, die; - [mhd. nāchvolge]: Übernahme eines Amtes, eines Ranges o. Ä. von einem Vorgänger; Nachfolgerschaft: die künftigen Chefs wachsen heran, die N. ist gesichert (Brückner, Quints 154); jmds. N. antreten; die Frage der N. in der Parteiführung, in diesem Amt beraten, regeln; In Tizians N. steht Domenico Campagnola (Bild. Kunst III, 80); Ü etw. bleibt ohne N. (geh.; findet keine Fortführung in anderen, durch andere).
Universal-Lexikon. 2012.