Ausschüttung
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Aus|zah|lung 〈f. 20〉
1. das Auszahlen
2. Bargeldübergabe (Lohn\Auszahlung)
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Aus|zah|lung, die; -, -en:
2.↑ ausgezahlter (1) Geldbetrag:
hohe, monatliche, steuerfreie -en.
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Auszahlung,
1) Börse: Fremdwährungsguthaben bei einer ausländischen Bank im Handel mit Devisen, über das per Bankanweisung (meist telegrafisch) verfügt wird. So wird z. B. ein US-Dollar-Guthaben bei einer Bank in New York mit »Auszahlung New York« bezeichnet.
2) Wirtschaft: periodenbezogener Abgang liquider Mittel (Bargeld, Sichtguthaben) bei einem Wirtschaftssubjekt, z. B. durch Bareinkauf von Wirtschaftsgütern. Auszahlungen sind die zum Zahlungsmittelbestand (Kasse) zugehörigen Stromgrößen; Gegensatz: Einzahlung. Auszahlungen und Einzahlungen bilden die Rechengrößen der Finanzplanung zur Beurteilung der Liquiditätslage eines Unternehmens.
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Universal-Lexikon. 2012.