Ein|zah|lung 〈f. 20〉
1. Zahlung auf ein Konto
2. Einlieferung (eines Betrages) zur Weiterbeförderung auf der Post
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Ein|zah|lung, die; -, -en:
1. das Einzahlen:
eine E. vornehmen.
2. eingezahlter Betrag:
die -en zurückbekommen.
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Einzahlung,
Betriebswirtschaftslehre: Betrag, um den sich der Bestand an Zahlungsmitteln (Bargeld und Sichtguthaben) eines Wirtschaftssubjekts erhöht, z. B. durch Aufnahme eines Kredites oder Verkauf von Produkten gegen Barzahlung (Gegensatz: Auszahlung). Einzahlungen und Auszahlungen bilden die Rechengröße der Finanzplanung zur Beurteilung der Liquiditätslage eines Unternehmens. Einzahlungen sind zu unterscheiden von Einnahmen und Ertrag.
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Ein|zah|lung, die; -, -en: 1. das Einzahlen: eine E. vornehmen. 2. eingezahlter Betrag, Spareinlage: die -en in das Sparbuch eintragen.
Universal-Lexikon. 2012.