Geldkasse; Geldkasten; Geldschublade; Ladenkasse; Geldkassette; Kassa (österr.); Staatsfinanzen; Staatshaushalt; Staatssäckel (umgangssprachlich); Staatsetat; öffentliche Hand; Staatskasse; Fiskus
* * *
Kas|se ['kasə], die; -, -n:1.
a) Behälter, Kassette, in der Geld aufbewahrt wird:
das Geld in die Kasse legen.
Syn.: ↑ Kassa.
b) Stelle (in einem Geschäft, Kaufhaus o. Ä.), an der die Käufer ihre Einkäufe bezahlen:
an der Kasse bezahlen; Eintrittskarten an der Kasse (Theater-, Kinokasse) abholen.
Zus.: Kinokasse, Ladenkasse, Theaterkasse.
c) Stelle in einer Bank o. Ä., an der Geld ausgezahlt wird:
an der Kasse einen Scheck einlösen.
2.
a) Krankenkasse:
die Kasse zahlt die Behandlung.
b) 2Bank:
das Geld auf die Kasse bringen.
* * *
Kạs|se 〈f. 19〉
1. Geldkasten
2. Geldvorrat
3. Zahlraum, Zahlschalter (Abend\Kasse, Kino\Kasse, Theater\Kasse, Tages\Kasse)
4. 〈Kaufmannsspr.〉 Barzahlung
5. 〈kurz für〉 Krankenkasse, Sparkasse
● die \Kasse führen für die Abrechnung verantwortlich sein; \Kasse machen abrechnen; 〈umg.〉 krank sein u. Krankengeld beziehen ● getrennte \Kasse führen, haben einzeln (jeder für sich) bezahlen; der Film, das Theaterstück hat volle \Kasse gemacht viel Geld eingebracht ● sich an der \Kasse (nach Theaterkarten) anstellen; gut, schlecht, nicht bei \Kasse sein viel, wenig, kein Geld zur Verfügung haben; ich habe kein Wechselgeld mehr in der \Kasse; in einer \Kasse sein Krankenkasse; einen Griff in die \Kasse tun Geld stehlen (in Betrieb od. Behörde); er ist mit der \Kasse durchgebrannt; netto \Kasse Preis ohne Abzug; per \Kasse bar; die Operation wird von der \Kasse bezahlt Krankenkasse; Geld von der \Kasse holen Sparkasse; jmdn. zur \Kasse bitten 〈umg.〉 jmdn. zum Zahlen veranlassen [<ital. cassa „Behältnis, Ort, an dem man Geld aufbewahren kann“ <lat. capsa „Behältnis, Kasten“]
* * *
1. kastenförmiger, verschließbarer Behälter [aus Stahl], in dem Geld aufbewahrt wird:
die K. öffnen, verschließen;
Ü meine K. ist leer, in meiner K. ist/herrscht Ebbe (ugs.; ich habe kein Geld);
☆ in die K. greifen/einen Griff in die K. tun (ugs. verhüll.; Geld entwenden, stehlen).
2.
a) Ladenkasse, Registrierkasse:
der Ausverkauf brachte gefüllte -n;
(Ruf nach jmdm., der befugt ist, Geld für eine Ware entgegenzunehmen) K. bitte!;
die Chefin selbst sitzt hinter der K.;
☆ die K. klingelt/die -n klingeln (ugs.; es wird viel Geld eingenommen, ein großer Umsatz gemacht; nach dem [früher üblichen] Klingelzeichen beim Öffnen der Registrierkasse);
K. machen (Kaufmannsspr.; die über einen bestimmten Zeitraum eingegangenen u. ausgezahlten Beträge abrechnen);
b) Bereich in einem Geschäft, wo sich die Kasse (2 a) befindet u. die von jmdm. ausgewählten Waren bezahlt werden müssen [u. verpackt werden]:
Waren bitte an der K. zahlen;
☆ jmdn. zur K. bitten (ugs.; von jmdm. Geld fordern).
3.
a) jmdm. zur Verfügung stehendes Geld:
gemeinsame K. führen, machen (Ausgaben gemeinschaftlich bestreiten);
wir haben getrennte K. (bezahlen jeder für sich);
R Hauptsache, die K. stimmt (die Hauptsache ist, dass der Gewinn so ist, wie man ihn erstrebt);
☆ K. machen (ugs.; viel Geld verdienen, erwirtschaften o. Ä.);
[gut, schlecht/knapp] bei K. sein (ugs.; [reichlich, wenig] Geld zur Verfügung haben);
ein [großes, gewaltiges, tiefes] Loch in jmds. K. reißen (ugs.; jmdn. [sehr] viel Geld kosten);
b) (Kaufmannsspr.) Barzahlung:
zahlbar rein netto K. (in bar ohne Abzug);
wir liefern gegen K.
4.
a) Abteilung einer Behörde od. eines Unternehmens, die Zahlungen entgegennimmt od. leistet:
die Gehälter werden nicht mehr von der K. ausbezahlt, sondern auf Konten überwiesen;
b) Raum, in dem sich die Kasse (4 a) befindet:
die K. ist schon geschlossen;
Geld an der K. (am Schalter der Kasse) einzahlen, abholen;
c) (in einem Theater, Kino, Stadion, Schwimmbad o. Ä.) kleiner Raum in der Vorhalle od. am Eingang, in dem Eintrittskarten verkauft werden:
die reservierten Karten können an der K. (am Schalter der Kasse) abgeholt werden.
5. (ugs.)
a) Sparkasse, Bank, Kreditinstitut:
Geld auf der K. haben, von der K. holen, zur K. bringen;
b) Krankenkasse:
die K. zahlt nur wenig, hat alle Kosten übernommen;
die Kur geht auf K. (ugs.; wird von der Krankenkasse bezahlt).
* * *
Kasse
[zu Kassa], Wirtschaft: 1) Bargeld; 2) Abteilung einer Behörde oder eines Unternehmens für den Zahlungsverkehr; Raum, in dem sich die Kasse befindet (Kassenraum, Schalterraum); 3) kurz für: Krankenkasse oder Sparkasse; 4) im Geschäftsverkehr meint per Kasse sofortige Zahlung, netto Kasse zahlbar ohne weitere Abschläge, Vorkasse Zahlung im Voraus.
* * *
Kạs|se, die; -, -n [älter: Cassa, ↑Kassa]: 1. kastenförmiger, verschließbarer Behälter [aus Stahl], in dem Geld aufbewahrt wird: die K. öffnen, verschließen; Das Geld wurde zusammengetan, und Rabbi David hielt die K. (verwaltete das Geld; Buber, Gog 175); Ü meine K. ist leer, in meiner K. ist/herrscht Ebbe (ugs.; ich habe kein Geld); *schwarze K. (geheime, illegale Geldmittel): Es ging um Falschdeklarationen, schwarze -n und Doppelrechnungen (natur 4, 1991, 39); in die K. greifen/einen Griff in die K. tun (ugs. verhüll.; Geld entwenden, stehlen). 2. a) Ladenkasse, Registrierkasse: der Ausverkauf brachte gefüllte -n; K. bitte! (Ruf nach jmdm., der befugt ist, Geld für eine Ware entgegenzunehmen); die Chefin selbst sitzt hinter der K.; *die K. klingelt/die -n klingeln (ugs.; es wird viel Geld eingenommen, ein großer Umsatz gemacht; nach dem [früher üblichen] Klingelzeichen beim Öffnen der Registrierkasse): Der hohe Dollarkurs ließ die -n klingeln (Hamburger Morgenpost 24. 5. 85, 2); K. machen (Kaufmannsspr.; die über einen bestimmten Zeitraum eingegangenen u. ausgezahlten Beträge abrechnen); b) Bereich in einem Geschäft, wo sich die ↑Kasse (2 a) befindet u. die von jmdm. ausgewählten Waren bezahlt werden müssen [u. verpackt werden]: Waren bitte an der K. zahlen; *jmdn. zur K. bitten (ugs.; von jmdm. Geld fordern). 3. a) das jmdm. zur Verfügung stehende Geld: gemeinsame K. führen, machen (Ausgaben gemeinschaftlich bestreiten); wir haben getrennte K. (bezahlen jeder für sich); Und wie stehts da (= ohne Arbeit) mit der K.? (Fallada, Jeder 146); Schmitz, welcher die Stücke nach der „Kasse“ (nach dem Gewinn, den Bareinnahmen) beurteilen musste, die sie voraussichtlich machen würden (K. Mann, Mephisto 167); R Hauptsache, die K. stimmt (die Hauptsache ist, dass der Gewinn so ist, wie man ihn erstrebt); *K. machen (ugs.; viel Geld verdienen, erwirtschaften o. Ä.); [gut/schlecht/knapp] bei K. sein (ugs.; [reichlich/wenig] Geld zur Verfügung haben): Heute Nacht wart ihr nicht gerade bei K. (Fallada, Herr 79); etw. reißt ein [großes, gewaltiges, tiefes] Loch in jmds. K. (ugs.; jmd. muss für etw. sehr viel zahlen); b) (Kaufmannsspr.) Barzahlung: Austin-Princess ... für DM 11 750,- K. zu verkaufen (auto 7, 1965, 70); zahlbar rein netto K. (in bar ohne Abzug); wir liefern gegen K., bitten um K. 4. a) Abteilung einer Behörde od. eines Unternehmens, die Zahlungen entgegennimmt od. leistet: die Gehälter werden nicht mehr von der K. ausbezahlt, sondern auf Konten überwiesen; K. der gegenseitigen Hilfe (DDR; von der Gewerkschaft geschaffene u. durch monatliche Beiträge freiwilliger Mitglieder finanzierte Einrichtung, die den Mitgliedern in Notfällen u. ähnlichen Situationen mit zinslosen Darlehen kurzfristig hilft; LÜ aus dem Russ.); b) Schalterraum, in dem sich die ↑Kasse (4 a) befindet: die K. ist schon geschlossen; Geld an der K. (am Schalter der Kasse) einzahlen, abholen; c) (in einem Theater, Kino, Stadion, Schwimmbad o. Ä.) kleiner Raum in der Vorhalle od. am Eingang, in dem Eintrittskarten verkauft werden: die reservierten Karten können an der K. (am Schalter der Kasse) abgeholt werden. 5. (ugs.) a) Sparkasse, Bank, Kreditinstitut: Geld auf der K. haben, von der K. holen, zur K. bringen; b) Krankenkasse: die K. zahlt nur wenig, hat alle Kosten übernommen; die Kur geht auf K. (ugs.; wird von der Krankenkasse bezahlt); in keiner K. sein.
Universal-Lexikon. 2012.