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Beichte
Geständnis; Bekenntnis

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Beich|te ['bai̮çtə], die; -, -n:
a) Bekenntnis der Sünden in der christlichen Kirche:
zur Beichte gehen.
Zus.: Ohrenbeichte.
b) Bekenntnis (1):
ich hörte mir die Beichte meines Freundes an.
Syn.: Geständnis.

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Beich|te 〈f. 19öffentl. od. geheimes Aussprechen seiner Sünden, Sündenbekenntnis ● die \Beichte ablegen; jmdm. die \Beichte abnehmen; die \Beichte hören; zur \Beichte gehen [<ahd. bigiht, bijiht „Bekenntnis“; zu bijehan „beichten, bekennen“; zu jehan „sagen, aussagen“ <idg. *iek]

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Beich|te , die; -, -n [mhd. bīhte, zusgez. aus: bigiht(e), ahd. bigiht, bijiht, aus: bi- (zum Verbalpräfix gewordenes tonloses bei) u. jiht = Aussage, Bekenntnis, zu: jehan = sagen, bekennen, eigtl. = (feierlich) sprechen, reden]:
a) (christl. Rel.) vor einem Geistlichen od. im Gottesdienst abgelegtes Sündenbekenntnis;
b) (ugs.) Geständnis, Bekenntnis (einer Schuld).

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Beichte
 
[althochdeutsch bijiht, von jehan »sagen«, »gestehen«], das Bekenntnis der Sünden, um ihre Vergebung zu erlangen. Viele Religionen kennen das öffentliche oder geheime Bekenntnis von Verfehlungen, häufig nach einem »Sündenregister« vom Kultteilnehmer abgefragt. Auch ohne Bitte um Vergebung soll das Aussprechen der Verfehlung ihre Reduktion oder Aufhebung bewirken und für den folgenden Kultakt Reinheit herstellen.
 
In der katholischen Kirche ist die Beichte das persönliche und geheime Aussprechen eigener Schuld, deshalb auch »Sündenbekenntnis« genannt, im Beichtstuhl - oder auch in einem Aussprachezimmer - vor einem bevollmächtigten katholischen Priester (Beichtvater), um Lossprechung (Absolution) zu erlangen; sie ist Teil des Bußsakramentes. In den Ostkirchen gilt die Buße wie in der katholischen Kirche als Sakrament, sie kennen die Beichte (Sündenbekenntnis und Absolution) als Teil des Bußsakraments. Verhängte Bußstrafen haben erzieherischen Charakter, die Beichte ist nicht an den Kirchenraum gebunden. Die Entwicklung der Beichte ist stark durch das Mönchtum mitbestimmt worden.
 
Die evangelischen Kirchen kennen die Beichte als gottesdienstliche Handlung zur Vorbereitung auf das Abendmahl. Neben Bußliedern und -gebeten besteht sie aus dem allgemeinen Sündenbekenntnis und der Absolution. Diese ist an keine Bußleistung gebunden. M. Luther verwarf den Beichtzwang, forderte aber, der Christ solle sein Leben lang beichten, d. h. Gott seine Sünden bekennen und Gnade begehren. Theologische Streitigkeiten über die Absolutionsformel verdrängten seit dem 17. Jahrhundert die Privatbeichte und ließen den derzeitigen Zustand der Verbindung von Beichte und Abendmahl entstehen.
 
In der reformierten Kirche wurde von Anfang an die Einzelbeichte durch die allgemeine Beichte ersetzt. Der den persönlichen Zuspruch der Vergebung Begehrende wird auf die private Aussprache mit dem Seelsorger verwiesen, doch ist die allgemeine Beichte in der offenen Schuld erhalten.
 
Die anglikanische Kirche kennt eine allgemeine Beichte mit Absolution (in Wunschform) bei der Kommunionsfeier. Das Common Prayer Book schreibt für die Morgen- und Abendfeier ein gleich lautendes Sündenbekenntnis vor, das die Gemeinde den Geistlichen kniend nachspricht.
 

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Beich|te, die; -, -n [mhd. bīhte, zusgez. aus: bigiht(e), ahd. bigiht, bijiht, aus: bi- (↑be-) u. jiht = Aussage, Bekenntnis, zu: jehan = sagen, bekennen, eigtl. = (feierlich) sprechen, reden]: a) (christl. Rel.) vor einem Geistlichen od. im Gottesdienst abgelegtes Sündenbekenntnis: die B. ablegen (geh.; beichten); jmdm. die B. abnehmen; der Geistliche hört, sitzt B. (sitzt im Beichtstuhl und hört die Beichte an); zur B. gehen (beichten gehen); b) Geständnis, Bekenntnis (einer Schuld): ich hörte mir seine B. an; Sie ... spürte nur, dass diese Stunde für ihn ... eine B. bedeutete (Frisch, Stiller 316).

Universal-Lexikon. 2012.