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Zentralbankgeld
Zentralbankgeld,
 
von der Zentralbank geschaffenes Geld, d. h. der Gesamtbestand des umlaufenden Bargeldes sowie die (Sicht-)Guthaben der Banken und Nichtbanken bei der Zentralbank. Zur Zentralbankgeldmenge (auch Geld- oder monetäre Basis genannt) zählen nur der Bargeldumlauf bei Nichtbanken (Bargeld außerhalb des inländischen Bankensystems) und die Zentralbankguthaben der Kreditinstitute. Letztere umfassen die Guthaben der Banken auf ihrem Mindestreservekonto, d. h. die vorgeschriebenen Pflichtguthaben (Mindestreservesoll; Mindestreserve) und die darüber hinaus freiwillig gehaltenen Einlagen (Überschussreserven), und dienen den Banken neben der Erfüllung der Mindestreservepflicht auch als Arbeitsguthaben (Working Balance) für den Interbankenzahlungsverkehr. Von der allgemeinen Zentralbankgeldmenge ist die Zentralbankgeldmenge der Deutschen Bundesbank (Bargeldumlauf bei Nichtbanken plus Mindestreservesoll der Banken auf ihre Verbindlichkeiten gegenüber Inländern, gerechnet zu konstanten Reservesätzen, Basis: Januar 1974) zu unterscheiden. Die so abgegrenzte Zentralbankgeldmenge diente der Bundesbank bis 1987 als Zwischenzielgröße für ihre jährlichen Geldmengenziele (1988-98 war die Geldmenge M 3 der bevorzugte geldpolitische Indikator). Im März 1996 wurde dieses Aggregat - auch in den monetären Statistiken der Deutschen Bundesbank - durch den saisonbereinigten Bestand an Zentralbankgeld (Bargeldumlauf bei Nichtbanken plus Reservesoll auf Inlandsverbindlichkeiten der Banken, berechnet zu konstanten Reservesätzen, Basis: August 1995) ersetzt.
 
Zentralbankgeld ist der Hebel, über den Geldpolitik betrieben wird. Den Kreditinstituten entsteht im Zuge ihrer Geschäftstätigkeit (Gewährung von Krediten und Annahme von Einlagen) ein Bedarf an Zentralbankgeld, um Bargeldforderungen ihrer Kunden und die Mindestreservepflicht erfüllen zu können. Soweit der vorhandene Bestand an Zentralbankgeld, der zwischen Geschäftsbanken am Geldmarkt gehandelt wird, nicht ausreicht, sind die Kreditinstitute auf Zentralbankgeldbereitstellung der Notenbank angewiesen. Mittels ihrer geldpolitischen Instrumente vermag diese dem Geldmarkt und damit den Geschäftsbanken Zentralbankgeld zuzuführen oder zu entziehen. Die Notenbank entscheidet dabei nach geldpolitischen Erfordernissen über das bereitgestellte Zentralbankgeldvolumen und über die Bereitstellungskonditionen (Zinsen). Da die Notenbank über den Zentralbankgeldbedarf indirekten Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Kreditinstitute und damit auf die monetäre Expansion nimmt, wird die Mindestreservepolitik oft als unverzichtbar für eine effiziente Geldpolitik angesehen. Kommt es, was technisch durchaus vorstellbar ist, im täglichen Zahlungsverkehr zu einer zunehmenden Verdrängung des Bargeldes, so kann allein über die Mindestreserve ein für die geldpolitische Steuerung hinreichender Bedarf an Zentralbankgeld aufrechterhalten werden.

Universal-Lexikon. 2012.