unbefleckt; (religiös) rein
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ko|scher 〈Adj.〉
1. rein (nach den jüd. religiösen Speisevorschriften); Ggs treife
2. 〈umg.〉 sauber, tauglich, unbedenklich
● \koscheres Restaurant R., in dem koschere Speisen gereicht werden; die Sache scheint mir nicht ganz \koscher 〈umg.〉 die Sache scheint mir bedenklich, nicht ganz geheuer [<hebr. kascher „recht, tauglich“]
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ko|scher <Adj.> [jidd. koscher < hebr. kạšer = einwandfrei]:
1. den jüdischen Speisegesetzen gemäß [erlaubt]:
-es Fleisch;
ein [streng] -es Restaurant;
k. essen.
die Sache, der Kerl ist [mir] nicht ganz k. (geheuer).
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koscher
[jiddisch, von hebräisch kạšer »einwandfrei« (nach jüdischem Religionsgesetz)], kauscher, Judentum: den rituellen Vorschriften genügend; im Zusammenhang mit den Speisegeboten und -verboten, wo der Begriff v. a. gebraucht wird: zum Genuss erlaubt. Die biblische Grundlage für die Kennzeichnung einer Speise als koscher ist in der Unterscheidung zwischen »reinen« und »unreinen Tieren« (3. Mose 11; 5. Mose 14) gegeben. Die Art der Zubereitung koscherer Speisen gründet im Verbot des Blutgenusses (5. Mose 12, 16), auf dessen Grundlage eine ganz bestimmte Schlachtmethode vorgeschrieben ist (Schächten), sowie in dem Verbot, »das Zicklein in der Milch seiner Mutter zu kochen« (2. Mose 23, 19 u. a.). In orthodox jüdischen Haushalten sind deshalb Küchengeräte, Kühlschränke, Geschirr und Besteck für »Milchiges« und für »Fleischiges« getrennt.
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Universal-Lexikon. 2012.