umständlich; vigelinsch (plattdt.) (umgangssprachlich); kein Zuckerschlecken (umgangssprachlich); schwer; schwer verständlich; kompliziert; mit Mühe verbunden; verzwickt; umfassend; prekär; verschachtelt; unübersichtlich; verwickelt; komplex; vertrackt; vielschichtig; kein Zuckerlecken (umgangssprachlich); knifflig; heikel; schwierig; diffizil; hoffnungslos; aussichtslos; chancenlos; ausweglos; verbaut; (sich) verlaufen; (sich) verirren; (sich) verfranzen (umgangssprachlich)
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1ver|fah|ren [fɛɐ̯'fa:rən], verfährt, verfuhr, verfahren:1. <itr.; ist eine Sache auf bestimmte Weise in Angriff nehmen; nach einer bestimmten Methode vorgehen:
sie verfährt immer nach demselben Schema; er ist sehr eigenmächtig verfahren.
2. <itr.; ist in einer bestimmten Angelegenheit, Situation mit jmdm. auf bestimmte Weise umgehen; jmdn. auf bestimmte Weise behandeln:
schlecht, übel mit jmdm./gegen jmdn. verfahren; er ist grausam, wenig rücksichtsvoll mit ihr verfahren.
3. <tr.; hat durch, für das Fahren, für bestimmte Fahrten verbrauchen:
wir haben in der letzten Zeit viel Geld verfahren.
4. <+ sich> vom richtigen Weg abkommen und in die falsche Richtung fahren:
er hat sich in der Stadt verfahren.
Syn.: den Weg verfehlen, falsch fahren, sich ↑ verirren.
2ver|fah|ren [fɛɐ̯'fa:rən] <Adj.>:
falsch behandelt und daher ausweglos scheinend:
eine verfahrene Angelegenheit; die Situation war völlig verfahren.
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ver|fah|ren1 〈V. 130〉
I 〈V. intr.; ist〉 handeln, vorgehen, eine Sache auf bestimmte Weise erledigen ● wir \verfahren am besten so, dass wir zuerst ...; eigenmächtig, grausam, rücksichtsvoll, rücksichtslos, schonend \verfahren; mit jmdm. \verfahren jmdn. behandeln; so kannst du nicht mit ihm \verfahren!; schlecht, übel mit jmdm. \verfahren
II 〈V. tr.; hat; umg.〉 Geld, Zeit \verfahren durch Fahren verbrauchen
III 〈V. refl.; hat〉 sich \verfahren in die Irre fahren, beim Fahren auf einen falschen Weg geraten ● wir haben uns \verfahren; →a. verfahren2
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ver|fah|ren2 〈Adj.〉 falsch in Angriff genommen u. schließlich steckengeblieben ● die Sache ist völlig \verfahren; eine \verfahrene Geschichte bisher falsch behandelte Angelegenheit; →a. verfahren1
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1ver|fah|ren <st. V.>:
1. <ist>
a) [aus der niederd. Rechtsspr., mniederd. vorvāren] eine Sache auf bestimmte Weise in Angriff nehmen; nach einer bestimmten Methode vorgehen, handeln:
eigenmächtig, rücksichtslos, nach dem gleichen Schema v.;
wir werden folgendermaßen, so v.;
b) in einer bestimmten Angelegenheit, Situation mit jmdm. auf bestimmte Weise umgehen; jmdn. auf bestimmte Weise behandeln:
übel mit jmdm./gegen jmdn. v.;
sie ist mit dem Kind zu streng verfahren.
er hat sich in der Stadt verfahren;
b) durch Fahren verbrauchen:
viel Benzin v.;
ich habe heute 80 Euro mit dem Taxi verfahren.
3. <hat> (bes. Bergmannsspr.) (eine Schicht) ableisten:
zusätzliche Schichten v.
2ver|fah|ren <Adj.>:
falsch behandelt u. daher ausweglos scheinend:
eine -e Situation;
die Sache ist völlig v.
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Ver|fah|ren, das; -s, -: 1. Art u. Weise der Durch-, Ausführung von etw.; ↑Methode (2): ein neues, modernes, vereinfachtes V. [zur Feststellung von ...]; Weil das V. denkbar kompliziert ist, zahlen manche Städte und Vereine unnötige Gebühren (FR 29. 7. 99, 29); ein V. anwenden, entwickeln, erproben. 2. (Rechtsspr.) Folge von Rechtshandlungen, die der Erledigung einer Rechtssache dienen: ein gerichtliches V.; V. um den Tod des Demonstranten (MM 22. 5. 87, 14); das V. wurde ausgesetzt; gegen ihn ist ein V. anhängig, läuft ein V.; ein V. einstellen, niederschlagen, abtrennen; ein V. gegen jmdn. einleiten, eröffnen; in ein schwebendes V. eingreifen.
Universal-Lexikon. 2012.