eigenwillig
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ei|gen|mäch|tig ['ai̮gn̩mɛçtɪç] <Adj.>:ohne Auftrag oder Befugnis, ohne vorher um Erlaubnis gefragt zu haben [ausgeführt]:
eine eigenmächtige Handlung; eigenmächtig verfahren, handeln.
Syn.: auf eigene Faust, nach eigenem Ermessen, nach Gutdünken, ↑ selbstherrlich.
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ei|gen|mäch|tig 〈Adj.〉 unbefugt, ohne den Zuständigen zu fragen ● \eigenmächtige Abwesenheit 〈Mil.〉 unerlaubtes Fernbleiben eines Soldaten von seiner Truppe über drei Tage; \eigenmächtiges Handeln, Vorgehen; er hat \eigenmächtig gehandelt
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ei|gen|mäch|tig <Adj.>:
ohne Auftrag u. Erlaubnis od. Befugnis; keine Rücksicht auf fremde Zuständigkeit od. Rechte nehmend, auf eigene Faust:
eine -e Entscheidung;
e. handeln.
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ei|gen|mäch|tig <Adj.>: ohne Auftrag u. Erlaubnis od. Befugnis, ohne Rücksicht auf fremde Zuständigkeit od. Rechte, auf eigene Faust: eine -e Entscheidung; e. handeln.
Universal-Lexikon. 2012.