Akademik

ledig
allein stehend; unverheiratet

* * *

le|dig ['le:dɪç] <Adj.>:
nicht verheiratet:
ein lediger junger Mann; ledig bleiben; Familienstand: ledig.
Syn.: allein, allein lebend, alleinerziehend, alleinstehend, geschieden, solo (ugs.).

* * *

le|dig 〈Adj.〉
1. unverheiratet
2. 〈regional〉 leer
● \lediges Gestein taubes G.; \ledig bleiben, \ledig sein; aller Verpflichtungen, Sorgen (los und) \ledig sein 〈geh.〉 frei, befreit davon sein [<mhd. ledic, vermutlich Grundbedeutung „gelenkig, geschmeidig, unbehindert“ u. verw. mit Glied]

* * *

le|dig <Adj.> [mhd. ledic, wahrsch. verw. mit Glied u. eigtl. = gelenkig (vgl. schwed. ledig = geschmeidig)]:
1. nicht verheiratet (und nicht geschieden) (Abk.: led.):
ein -er junger Mann;
eine ledige Mutter;
sie ist noch l., will l. bleiben.
2.
einer Sache, jmds. l. sein (geh.; frei von etw. [bes. von Verantwortung o. Ä.], jmdm. sein).

* * *

Ledig,
 
Gert, Schriftsteller, * Leipzig 4. 11. 1921, ✝ Landsberg am Lech 1. 6. 1999; realistischer Erzähler zeit- und gesellschaftskritischer Themen, der v. a. durch den Roman »Die Stalinorgel« (1955) bekannt wurde; auch Dramen und Hörspiele.
 
Weitere Werke: Romane: Faustrecht (1957); Vergeltung (1956).

* * *

le|dig <Adj.> [mhd. ledic, wahrsch. verw. mit ↑Glied u. eigtl. = gelenkig (vgl. schwed. ledig = geschmeidig)]: 1. nicht verheiratet (und nicht geschieden): ein -er junger Mann; ein -er Vater; eine -e Mutter; ein -es (landsch., sonst veraltend; nicht eheliches) Kind; Stolz verkünden -e Eltern die Geburt in der Zeitung (Spiegel 19, 1981, 94); sie ist noch l., will l. bleiben. 2. (landsch.) leer, frei: ein -er Acker; -es (Bergmannsspr.; keine Mineralien enthaltendes) Gestein; -e Schicht (Bergmannsspr.; Zeit, die ein Bergmann neben der üblichen Schicht im Bergwerk arbeitet; Überstunden); ein -es Schiff (Seemannsspr.; ein Schiff ohne Fracht); Sein Gepäck war noch im Hafen. So fühlte er sich l. (Frisch, Gantenbein 393); Niemand saß auf dem Sarg. Ledig schwankte er unter den Ulmen (Grass, Blechtrommel 197); ein Pferd l. (landsch.; ohne Reiter) gehen lassen; *einer Sache, (selten:) jmds. l. sein (geh.; frei von etw. [bes. von Verantwortung o. Ä.], jmdm. sein); jmdn. einer Sache l. sprechen (geh.; jmdn. [von Schuld o. Ä.] lossprechen): Sie wollten ... ihrer eigenen ehrenhaften Vergangenheit l. gesprochen werden (Spiegel 52, 1965, 6); ∙ 3. frei (2 c): gib die Gefangenen l. (Schiller, Jungfrau V, 9); Lasst sie l.! (Schiller, Kabale II, 7).

Universal-Lexikon. 2012.