Produktivgenossenschaften,
Genossenschaften, deren Mitglieder zugleich Kapitaleigentümer und Beschäftigte des Genossenschaftsbetriebes sind und somit gleichzeitig Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerfunktionen wahrnehmen. Unechte Produktivgenossenschaften beschäftigen neben Mitglieder auch Lohnarbeiter. Charakteristika von Produktivgenossenschaften: 1) das demokratische Prinzip der Gleichheit aller Mitglieder als oberster Leitsatz; 2) die Autonomie der Produktivgenossenschaften als betriebswirtschaftliche Einheiten; 3) Freiwilligkeit des Ein- und Austritts. Die gemeinsame Einkommenserzielung oder Versorgung hat im Gegensatz zu den Produktionsgenossenschaften bei den Produktivgenossenschaften besondere Bedeutung.
Produktivgenossenschaften gehen auf die frühsozialistischen Bestrebungen zur Überwindung der Gegensatz von Kapital und Arbeit zurück. Sie wurden besonders von P. J. B. Buchez, auf dessen Betreiben 1832 in Frankreich die erste Produktivgenossenschaft gegründet wurde, von C. Fourier und L. Blanc, in Deutschland von F. Lassalle, in England von R. Owen vertreten. Für H. Schulze-Delitzsch stellten Produktivgenossenschaften, die für ihn »die höchste Stufe, der Schlussstein des genossenschatlichen Systems« (Arbeiterkatechismus, 1863) waren, eine Möglichkeit dar, die Emanzipation der bisher Unterdrückten vom Kapital zu erreichen. - Viele Produktivgenossenschaften bestanden nur kurze Zeit oder haben sich zu unechten Produktivgenossenschaften entwickelt. Als wichtige Ursachen des Zusammenbruchs gelten Kapitalmangel, ungenügende Geschäftsleitung und Uneinigkeit unter den Mitgliedern. - Die heutige Bedeutung der Produktivgenossenschaften in Europa ist eher gering, dagegen stellen sie in vielen Entwicklungsländern und in Israel (Kibbuz) eine größere wirtschaftliche Kraft dar.
Universal-Lexikon. 2012.