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Pippinsche Schenkung
I
Pippinsche Schenkung,
 
Pippinische Schenkung, lateinisch Donatio Pippini, im Zusammenhang mit dem fränkisch-päpstlichen Bündnis und den Langobardenfeldzügen des fränkischen Königs Pippin III., des Jüngeren (754/756), erfolgte, als Restitution verstandene Schenkung bestimmter von den Langobarden besetzter, vorher römisch-byzantinischer Gebiete an den Papst, die die Grundlage des Kirchenstaates schuf. Da die ersten darüber ausgestellten Urkunden nicht erhalten sind, ist der territoriale Umfang der Schenkung nicht genau zu bestimmen. Nach der Einigung zwischen Karl dem Großen und Papst Hadrian I. (781/787) umfasste der Kirchenstaat den Dukat von Rom, das Exarchat Ravenna, die Pentapolis und die Emilia, die Sabina und das südliche Tuszien.
 
Literatur:
 
Quellen zur Entstehung des Kirchenstaates, hg. v. H. Fuhrmann (1968).
II
Pippinsche Schenkung
 
Das durch die kirchliche Sanktionierung der Königserhebung Pippins 751 angebahnte Bündnis zwischen dem Papsttum und dem Fränkischen Reich (siehe auch Karolinger) festigte sich, als Papst Stephan II. nach seinem Hilfeersuchen gegen den Langobardenkönig Aistulf auf Einladung Pippins ins Frankenreich reiste und 754 ein feierliches Schutzversprechen des Königs erhielt. Er salbte Pippin und seine Söhne erneut und verlieh ihnen den Titel »patricius Romanorum«, während der Frankenkönig die Übergabe der von den Langobarden eroberten Gebiete in Mittelitalien an den Papst versprach. Der Umfang dieser Pippinschen Schenkung ist umstritten; nach zwei erfolgreichen Feldzügen gegen Aistulf erhielt der Papst 756 jedenfalls den Dukat von Rom und den Exarchat von Ravenna, ferner die Pentapolis, ein Gebiet in Mittelitalien um fünf Städte zwischen Rimini und Ancona. Aus diesen im einzelnen nicht genau abgrenzbaren Gebieten ist der Kirchenstaat entstanden. Die formale Oberhoheit des byzantinischen Kaisers blieb zunächst noch bestehen, doch als tatsächlicher Schutzherr des Papsttums war der fränkische König an dessen Stelle getreten.
 
Karl der Große hat die Schenkung seines Vaters 774 ausdrücklich bestätigt und den Kirchenstaat unter fränkischen Schutz gestellt. Diese Schutzverpflichtung hat die Politik der deutschen Kaiser und Könige im Mittelalter, die sich als Nachfolger des Frankenkaisers betrachteten und den Schutz des Kirchenstaates, des »Patrimonium Petri«, zu ihren vornehmsten Aufgaben zählten, entscheidend geprägt. Die Italienpolitik der deutschen Könige (siehe auch Italien: Herrschaft der römisch-deutschen Kaiser) führte jedoch im Mittelalter auch zum Zusammenstoß zwischen den beiden höchsten Gewalten der damaligen Welt, dem Kaisertum und dem Papsttum, um die Vorherrschaft in der Weltordnung.

Universal-Lexikon. 2012.