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Wette
Glücksspiel; Spiel

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Wet|te ['vɛtə], die; -, -n:
1. Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen, nach der derjenige, der in einer fraglichen Sache recht behält, einen vorher bestimmten Preis bekommt:
die Wette ging um 50 Euro; jmdm. eine Wette anbieten.
2. mit dem Einsatz von Geld verbundene, schriftlich festgehaltene Vorhersage von Siegern bei einem sportlichen Wettkampf, von Zahlen bei Lotteriespielen o. Ä., die bei Richtigkeit einen Gewinn bringt.

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Wẹt|te 〈f. 19Abmachung zw. zweien, dass der, dessen Behauptung sich als unrichtig erweist, etwas zahlen od. leisten muss ● eine \Wette abschließen; eingehen: ich gehe jede \Wette ein, dass es stimmt, was ich sage; was gilt die \Wette? was zahlst du, wenn ich Recht habe?; eine \Wette gewinnen, verlieren; mitmachen: ich mache jede Wette mit, dass ... ● um die \Wette fahren, laufen mit anderen od. einem anderen so schnell wie möglich fahren, laufen, um zu sehen, wer schneller ist [<mhd. wet(t)e, wet „Pfand(vertrag), Rechtsverbindlichkeit, Einsatz, Ersatz“ <ahd. wet(t)i <got. wadi „Pfand“ <germ. wadja „Pfand“; → wett]

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Wẹt|te , die; -, -n [mhd. wet(t)e = Wette; Pfand, Einsatz, Preis; Bezahlung; Geldbuße, ahd. wet(t)i = Pfand]:
1. Abmachung zwischen zwei Personen, nach der derjenige, der mit seiner Behauptung recht behält, vom anderen etw. (z. B. Geld) bekommt:
die W. ging um 100 Euro;
was gilt die W.? (was gibst du mir, wenn ich recht habe?);
topp, die Wette gilt!;
jmdm. eine W. anbieten;
eine W. [mit jmdm.] abschließen;
die W. annehmen;
eine W. gewinnen, verlieren;
ich gehe jede W. ein/ich mache jede W. (ich bin fest davon überzeugt), dass du das nicht durchhältst;
ich könnte, möchte eine W. abschließen (ugs.; bin überzeugt, [fast] sicher), dass das nicht stimmt;
auf diese, eine solche W. lasse ich mich nicht ein.
2. (bes. bei Pferderennen) mit dem Einsatz von Geld verbundener Tipp (2).
3.
um die W. (1. mit der Absicht, schneller, besser als der andere zu sein, sich mit jmdm. in etw. messend: um die W. fahren, rennen. 2. ugs.; [in Bezug auf das Ausmaß, die Intensität o. Ä. bei einer Tätigkeit] jeweils einander übertreffend: sie aßen, arbeiteten, sangen um die W.)

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Wette,
 
ein Vertrag (Glücksvertrag), bei dem eine oder (meist) beide Parteien sich zur Bekräftigung widersprechender Behauptungen verpflichten, dass der, dessen Behauptung sich als unrichtig erweist, eine bestimmte Leistung erbringen soll. Die Wette begründet (ebenso wie das Spiel 4) keine einklagbare Verbindlichkeit; doch kann das aufgrund der Wette Geleistete nicht zurückgefordert werden (§ 762 BGB; Naturalobligation). - Rennwetten bei öffentlichen Pferderennen werden mit staatlich konzessionierten Buchmachern oder auf den Rennplätzen durch Totalisatoren abgeschlossen. (Rennwett- und Lotteriesteuer, Fußballtoto)
 
Auch nach österreichischem Recht ist die Wette ein Glücksvertrag, der eine nicht einklagbare Forderung (Naturalobligation) begründet (§§ 1270 f. ABGB). Verbotene Wetten sind nach § 879 ABGB ungültig. - Die Rechtslage in der Schweiz ist ähnlich; aus einer Wette entsteht keine einklagbare Forderung (Art. 513 ff. OR). Das Bundes-Gesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmäßigen Wetten vom 8. 6. 1923 verbietet das gewerbsmäßige Wetten, eröffnet jedoch den Kantonen für bestimmte Bereiche (z. B. Pferderennen) Wettgestattungen.
 

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Wẹt|te, die; -, -n [mhd. wet(t)e = Wette; Pfand, Einsatz, Preis; Bezahlung; Geldbuße, ahd. wet(t)i = Pfand]: 1. Abmachung zwischen zwei Personen, nach der derjenige, der mit seiner Behauptung Recht behält, vom anderen etw. (z. B. Geld) bekommt: die W. ging um 100 Mark; was gilt die W.? (was gibst du mir, wenn ich Recht habe?); jmdm. eine W. anbieten; eine W. [mit jmdm.] abschließen; die W. annehmen; eine W. gewinnen, verlieren; ich gehe jede W. ein/ich mache jede W. (ich bin fest davon überzeugt), dass sie das nicht durchhält; Aloisia wird einverstanden sein, jede W. (da bin ich ganz sicher; M. Walser, Seelenarbeit 208); ich könnte, möchte eine W. abschließen (ugs.; bin überzeugt, [fast] sicher), dass das nicht stimmt; auf diese, eine solche W. lasse ich mich nicht ein. 2. (bes. bei Pferderennen) mit dem Einsatz von Geld verbundener ↑Tipp (2). 3. *um die W. (1. mit der Absicht, schneller, besser als der andere zu sein, sich mit jmdm. in etw. messen: um die W. fahren, rennen. 2. ugs.; [in Bezug auf das Ausmaß, die Intensität o. Ä. bei einer Tätigkeit] jeweils einander übertreffend: sie aßen, arbeiteten, sangen um die W.).

Universal-Lexikon. 2012.