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Oberhof
I
Oberhof,
 
im Mittelalter ein mit Laienschöffen besetztes Gericht einer Stadt, das anderen Städten Rechtsbelehrungen erteilte. Während der Oberhof zunächst kein Instanzgericht war, führte die sich allmählich verfestigende sachliche Abhängigkeit häufig zur Einrichtung einer Appellationsinstanz beim Oberhof. Bedeutende Oberhöfe bestanden u. a. in Dortmund, Magdeburg, Lübeck, Freiburg im Breisgau, Frankfurt am Main, Ingelheim am Rhein, Iglau.
 
II
Oberhof
 
[auch -'hoːf], Stadt im Landkreis Schmalkalden-Meinigen, Thüringen, 800-835 m über dem Meeresspiegel, im Thüringer Wald nahe dem Rennsteig, 2 100 Einwohner; Erholungs-, Wintersportort mit Rennrodel-Kunsteisbahn; Rennsteiggarten (7 ha; mit 4 000 Tundra- und Hochgebirgspflanzen).
 
Geschichte:
 
Oberhof wurde 1470 als »Herberge auf dem schwarzen Wald« erstmals erwähnt; 1985 Stadtrecht.
 

Universal-Lexikon. 2012.